Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Najana am 14.12.2004, 12:55 Uhr

An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75

Hallo,

nachdem ich mit Entsetzen gelesen habe, dass das Kindergeld bei Arbeitslosengeld II als Einkommen angerechnet wird und damit wieder abgezogen wird, ebenso anscheinend wie der Kindesunterhalt, ist miene rage:

wie wird das bei Sozialhilfempfänger gehandhabt? wird euch das Kindergeld auch abgezogen?? Und der Kindesunterhalt ebenso???

Was wenn ich nicht mal den Mindestunterhalt für das Kind bekomme??? Wird der mi dann "angerechnet", als würde ich ihn bekommen???

Wenn also ein Kind 207 € aus Hart iV bekäme und 154 € wieder abgezogen bekommt (da Kindergeld), dann bleiben noch 53€ zum Leben übrig!!! Häh, wie soll das funktionieren??? Bekäme es noch den Mindestunterhalt von 192 (was nicht der Fall ist) wird es dann runtergerchnet??? Sprich man bekäme nichts??? Und muss dann bei 2 Kindern zu Dritt mit 345 € auskommen!!!

(Meine Kinderbetreuungskosten belaufen sich scho auf 300 € mit dortiger Verpflegung) und das auflösen kann ich nicht, da ich a. ) dann ja nie wieder arbeiten kann bis meine Kinder megagross sind b.) ich - falls ich Arbeit finde- DANN keinen Betreuungsplatz habe und dementsprechend keine Arbeitsstelle annehmen kann.

Wer hat damit schon Erfahrung gemacht???
Najana

 
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