Geschrieben von Madesta am 12.05.2003, 13:42 Uhr |
Alleiniges Sorgerecht
Grundsätzlich obliegt das Sorgerecht der Mutter, wenn beide Elternteile nicht miteinander verheiratet sind/waren.
Eine gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch die Abgabe einer sog. Sorgeerklärung beim Jugendamt (in urkundlicher Form) erklärt werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen abgegeben werden.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist ein Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht anzustrengen, wenn ein Elternteil die alleinige Sorge übertragen bekommen möchte.
Ob dem Antrag stattgegeben wird ist abhängig von den Gründen die vorgetragen werden und die müssen schon "schwerwiegend" sein (z. B. Kindesmisshandlung, Alkohol-/Drogensucht, ständiger Aufenthalt eines Elternteiles im Ausland, ect.).
- Alleiniges Sorgerecht - sibs 11.05.03, 7:52
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Rob 11.05.03, 11:16
- Re: Alleiniges Sorgerecht - Madesta 12.05.03, 13:42
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