Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 03.03.2004, 12:16 Uhr

Alleinerziehend und jetzt?!?!?!

hallo melanie,

ich kann dir auch raten, lass dir doch bereits jetzt einen termin beim sozialamt geben. schreibe deine fragen auf, lass dich beraten.
die sachbearbeiter beim sozialamt haben eine beratungspflicht, müssen dir also kompetent auskunft geben.ob du in dem haus bleiben kannst, wird in erster linie eine ermessensentscheidung deines zuständigen sachbearbeiters sein, wenn die miete zu hoch und die wohnfläche zu gross ist. es gibt bestimmte härtefälle, wo ein sachbearbeiter schon mal entscheiden kann, dass der hilfeempfänger in der jetzigen wohnung bleiben kann, auch wenn sie unangemessen ist.
in der regel gilt: für 2 personen stehen dir rd. 60 qm zu (2-3 zkb), den mietspiegel kannst du bei deinem zuständigen sozialamt oder wohnungsamt erfragen.

sozialhilfe ist auch eine nachrangige leistung. d.h. erst müssen alle anderen (staatlichen) leistungen ausgeschöpft werden, wie z.b. der kindesunterhalt, kindergeld, eventuell wohngeld (ist aber unter bestimmten voraussetzungen in der sozialhilfe pauschaliert enthalten).

lg,
martina

 
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