Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 23.03.2004, 18:33 Uhr

alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Meines Wissens laeuft das Erziehungsgeld unabhaengig vom Sorgerecht, entscheidend ist, ob ihr zusammenlebt. Du koenntest aber auch ein "Sorgerechtstestament" hinterlegen, das zwar nicht bindend ist, aber der Familienrichter wird sich in der Regel daran orientieren.

Lass dich am besten beim Jugendamt darueber informieren, was das gemeinsame Sorgerecht fuer dich im einzelnen bedeutet. Die Rechte des Kindes (Erbrecht, Unterhalt, Besuch) werden auch durch die Vaterschaftsanerkennung gesichert. Aus dem gem. Sorgerecht zieht meines Erachtens "nur" der Vater Vorteile. Im Falle einer Trennung hat er dadurch z.B. Einfluss darauf, ob du mit eurem Kind umziehen darfst oder nicht.

LG
Berit

 
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