Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ruegenkind am 23.03.2004, 15:25 Uhr

alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Hallo Ihr Lieben,

ich werde im Juni Mutter, lebe aber mit dem Vater des Kindes nicht zusammen (gemeinsame Wohnung können wir uns nicht leisten, wohnen beide bei unseren Eltern).

Kann ich mich dann beim Erziehungsgeldantrag als "alleinerziehend" angeben??

Und wie ist es, wenn ich ein gemeinsames Sorgerecht haben will (falls mir mal was passiert, zu meinem Vater kann das Kind dann nicht, der bekommt ja sein eigenes Leben nicht auf die Reihe ohne mich), kann es dann Probleme mit dem Antrag Erziehungsgeld geben??

Bin da noch etwas unbedarft...

Danke, wenn mir jemand helfen kann!

Viele Grüße

Rügenkind

 
7 Antworten:

Re: alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Antwort von karinundlukas am 23.03.2004, 18:05 Uhr

Hallo Ruegenkind (wohnst Du auf besagter Insel?),


>Kann ich mich dann beim Erziehungsgeldantrag als "alleinerziehend" angeben??

Rein "rechlich" nicht, da ihr noch ein Paar seit. Denn nach der Definition bezueglich Erzeihungsgeld ist man nicht alleinerzeihend wenn man getrennt wohnt, sonder NUR wenn man kein Paar mehr ist.
Aber wie sollen die es Euch "nachweisen"?

Jedoch stellt sich die Frage, ob ihr nicht bei der Wahrheit bleiben sollt wenn ihr ehe beide wenig verdient, denn dann bekommst Du ja auch den Hoechstsatz. Jedoch habt ihr dann mehr "Schreibarbeit" da auch das Einkommen deines Freundes "Bewiesen" werden muss. Also ein Formular mehr zum ausfuellen.

Falls Du jedoch "alleinerzeihend" angibst zaehlt der Unterhalt von ihm an Dich als Dein Einkommen.

Wegen Sorgerecht:
Voellig unerheblich bezueglich Erziehungsgeld.

Aber bedenke:
1.) Das Kind wird auch zum Vater kommen ohne gemeinsames Sorgerecht falls Dir was passiert (muss jedoch die Vaterschaft anerkennen, was aber nichts mit gemeinsamen Sorgerecht zu tun hat).
Kind kommt hoechstens nicht zum leiblichen Vater falls was schwerwiegendes dagegenspricht (Alkoholiker, Minderjaehrig, zu alt etc.).

2.) Es kann in anderen Bereichen Probleme mit Behoerden geben WEGEN gemeinsames Sorgerecht, also wuerde ich lieber die Finger davon lassen. Lieber Vater einfach und unkomplieziert in die Erziehung mit einbinden (also nicht ueber seinen Kopf hinweg entscheiden).

Tschuess Karin

PS: Hatte bis vor kurzen gemeinsames Sorgerecht (auch mit explizieter Zustimmung, da nicht verheiratet und getrennt lebend)
und wegen den daraus resultierenden Problmen mit den Behoerden dies einvernehmlich mit dem Kindsvaters wider aufgeloest. Was uns ueber 1/2 Jahr Zeit gekostet hat und viel Geld und Nerven!

Meine Problematik ist/war im Moment sicher noch ein Einzelfall, wird aber aufgrund von leeren Gemeindekassen meines erachtens bald oefters auftreten.

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Re: alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Antwort von Rob am 23.03.2004, 18:11 Uhr

Hallo Karin, ich finde es nicht sonderlich förderlich, wenn du hier immer wieder gegen GSR opponierst (was mittlerweile erwiesenermaßen das beste fürs Kind ist) nur weil du mit den Münchener Kitagebühren nicht klar kommst.
Ich denke darüber hinaus, dass die erste Anfechtung vor Gericht dieser Praxis (die du ja nicht durchgezogen hast) eine Änderung eben dieser Gebühren zur Folge haben könnte.
Gruß, Rob

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Re: alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Antwort von berita am 23.03.2004, 18:33 Uhr

Meines Wissens laeuft das Erziehungsgeld unabhaengig vom Sorgerecht, entscheidend ist, ob ihr zusammenlebt. Du koenntest aber auch ein "Sorgerechtstestament" hinterlegen, das zwar nicht bindend ist, aber der Familienrichter wird sich in der Regel daran orientieren.

Lass dich am besten beim Jugendamt darueber informieren, was das gemeinsame Sorgerecht fuer dich im einzelnen bedeutet. Die Rechte des Kindes (Erbrecht, Unterhalt, Besuch) werden auch durch die Vaterschaftsanerkennung gesichert. Aus dem gem. Sorgerecht zieht meines Erachtens "nur" der Vater Vorteile. Im Falle einer Trennung hat er dadurch z.B. Einfluss darauf, ob du mit eurem Kind umziehen darfst oder nicht.

LG
Berit

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Re: alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Antwort von nane973 am 23.03.2004, 19:28 Uhr

Hallo Berita,

Das was Du sagst wegen dem Umziehen stimmt nicht. Dafür benötigt er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das hat nichts mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun. Zum Wohle des Kindes kann ich nur Rob zustimmen, das ein gemeinsames Sorgerecht das beste ist.
Es stimmt zwar, das es für die Mutter im Falle einer Trennung einiges vereinfacht, aber nur auf Kosten des Vaters. Ich unterstütze aber auch die Rechte des Vaters. Einiges diesbezüglich liegt hier meiner Meinung nach im Argen. Denn auch bei einer Trennung soll es Väter geben, die sehr an ihren Kindern hängen. Und immer wieder wird das Sorgerecht als Druckmittel GEGEN den Vater ausgespielt. Das mag in einigen Fällen seine Berechtigung haben, aber NICHT IN JEDEM. Spreche aus "Erfahrung".Ich selber habe mit meinem Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht, obwohl er zur erst genannten Kategorie zu zählen ist. Aber trotz der schlechteren Zeiten die wir während der Trennung durchgemacht haben, bin ich immer noch optimist. Hier wird er in gewisser Weise nämlich auch gezwungen Verantwortung zu übernehmen. Und dies kommt meines Erachtens den Kids zugute.

Gruß

Marlene

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Re: alleinerziehend und gemeinsames Sorgerecht - geht das??

Antwort von bikermouse66 am 23.03.2004, 19:36 Uhr

Für das Erziehungsgeld spielt es keine Rolle, ob Ihr gemeinsames Sorgerecht habt oder nicht.
Zum Thema gemeinsames Sorgerecht kann ich Dir nur sagen, bei mienem Großen hab ich das alleinige Sorgerecht. Da gab es für mich nie Zweifel dran, ob das richtig ist oder nicht. Der KV hat schon während der SS Verantwortung abgelehnt, an der Vaterschaft gezweifelt und sich als Megaar"§$%&§" erwiesen. Das ist bis heute nur schlimmer geworden statt besser. Jetzt erwarte ich im Juli mein zweites Kind. Mein Freund kümmert sich super um uns, er zeigt Verantwortungsbewußtsein und liebt seinen Zwerg und auch meinen Großen. Wir waren bereits beim JA und haben die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Mein Gefühl hat mir gesagt, mit diesem Mann ist das gemneinsame Sorgerecht absolut ok. Das hab ich auch beim JA so angegeben und unterschrieben. Mein Freund war sehr erstaunt. Der Mann vom JA hat mich indirekt davor gewarnt, aber für mich war es ok.
Da kann ich Dir nur sagen, vertraue Deinem Gefühl.

LG
mousy

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danke für die vielen Antworten mT

Antwort von ruegenkind am 24.03.2004, 9:57 Uhr

Huhu Ihr Alle!

erstmal danke für die vielen Antworten. Es ist echt verwirrend, was alles auf einen zukommt.

Ich werde darüber nochmal genau nachdenken, was für uns die beste Möglichkeit ist...

Alles Gute!!!

rügenkind

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@Rob

Antwort von karinundlukas am 26.03.2004, 18:00 Uhr

Hallo Rob,

ich und der Kindsvater waren dankbar gewesen, wenn uns irgendjemand darauf hingewiesen haette, dass fuer uns dann z.B. die Betreuung des Kindes durch das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr finanzierbar ist. Und ich hab doch auch hingewiesen, dass man sich NICHT ueber die Meinung des Vaters bezueglich Erziehung hinwegsetzen sollte.
Was was ist den der tiefere Sinn und Zweck des gemeinsamen Sorgerechts: Den Vater einbeziehen, also wo liegt das Problem?

Wegen Klage:
Bei einen Normenkotrollverfahren besteht leider Rechtsanwaltspflicht, nur es findet sich kein Rechtsanwalt der ein Klage auf Basis von Prozesskostenhilfe macht, da eine solche Klage relativ umfangreich ist.
Aussage eines Rechtsanwaltst: Mindestaufwand 10 Stunden a 150 Euro = 1500,- und nach "Streitwert" (da gibts irgendso einen Regel falls der Streitwert nicht ermittlebar ist was ja hier der Fall ist), bekommt er nur um die 400-600 Euro, also muesst ich den Rest drauflegen.

Ich habe mich auch an Vereine gewand die das gemeinsame Sorgereche foerdern wollen (Mehr Rechte fuer die Vaeter etc.) und um Unterstuetzung gebeten bzw. angefragt ob sie nicht die finanziellen Moeglichkeiten haetten ein Kontrollverfahren einzuleiten.

Antwort: Wenden sie sich an Politiker.
Antwort von Politikern die fuer diesen Teil von Muenchen "zustaendig" sind etc.: Sie muessen Klagen, das ist der einzige Weg.

Spaetestens hier beisst sich doch die Katze in den Schwanz, oder?

Moechte auch noch darauf hinweisen, dass manche Rechtsanwaelte es auch voellig ok, fanden dass z.B. die Krippengebuehren am gemeinsamen Sorgerecht gekoppelt ist: Gemeinsam Sorgern heisst halt fuer das Kind gemeinsam aufkommen. Ach ja, und da sie nicht verheiratet sind muessen sie halt mehr Steuern zahlen, denn Familien werden bezueglich diesen Punkt halt bevorzugt.

Ein Rechtsanwalt meinte sogar, er sehe keinen Sinn darin, dass die Satzung geaendert wird, da doch eh die meisten alleinerziehenden Muetter davon nicht betroffen sind (die meisten leben eh von Sozialhilfe bis das Kind 3 ist bzw. haben kein gemeinsames Sorgercht).

Also ich finde es nicht ok, wenn man zuerst Muetter und Vaeter sagt das "gemeinsame Sorgerecht" waere fuer alle Beteiligten das beste, und wenn es dann Problme gibt bekommt man keinerlei Unterstuetzung.

Ich habe ausserdem einen Klage (mit dem Hintergedanken dass sich damit vielleicht doch die Satzung irgendwie aendert) eingereicht gegen die zuviel (wegen heranziehen des Einkommen des Vaters) gezahlten Gebuehren meinerseits. Dies kann man naemlich ohne Rechtsanwalt machen. Wird wahrscheinlich in 6-12 Monaten entschieden....also was nuetzt einem der Rechtsweg, wenn dann der Zeitfaktor gegen einem arbeitet?

Ich habe damals auch viel zu lange gezoegert das gemeinsame Sorgerecht aufzuloesen, nicht zuletzt weil es von "aussen" immer hies das gemeinsame Sorgercht waere besser fuer das Kind. Nur keiner dieser Personen fuehlt sich dann bemuessigt sich dafuer einzusetzen, sondern es heisst nur "dein Problem", aber "gemeinsames Sorgerecht ist gut fuer das Kind".

Sowas finde ich unverantwortlich und nicht der konkrete Hinweis, welche Probleme es geben kann.

Dies zeigst auch du damit deutlich wie Du es schreibst: "nur weil du mit den Münchener Kitagebühren nicht klar kommst". Also ist es nur mein ganz privates Problem, denn Du koppeltst es vom gemeinsamen Sorgerecht ab. Und somit bin ich mit meiner "Unfaehigkeit", daran schuld und das gemeinsame Sorgercht ist das "hoechste Gut". Auch wenn konkrete Fakten dagegen sprechen, kann man ja noch versuchen die Augen fest zuzukneifen und es leugnen!

Also meinen ganz klare Frage: Du bist fuer das gemeinsame Sorgerecht, weshalb setzt du dich dann nicht dafuer ein? Auch Du kannst ein Normenkontrollverfahren einleiten! Was spricht dagegen?

MfG
Karin

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