Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sophieno am 12.08.2004, 17:06 Uhr

Achtung: Antrag auf Steuerklasse II

Allein Erziehende müssen Antrag auf Steuerklasse II abgeben =

Berlin, 12. August (AFP) - Um kommendes Jahr in den Genuss der neu geregelten Steuerklasse II zu kommen, müssen allein Erziehende bis zum 20. September einen begründeten Antrag bei der Gemeinde stellen. Darauf wies die Berliner Oberfinanzdirektion am Donnerstag hin. Voraussetzung für den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist demnach, dass der Arbeitnehmer Alleinerzieher mit mindestens einem Kind ist, für das er Kindergeld erhält. Für Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gilt die Steuerklasse II nicht. Sind die Kinder bereits älter als 18 Jahre, wird die Steuerklasse wie bisher auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.

 
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