Geschrieben von fusel am 07.05.2003, 22:18 Uhr |
Achso...
Hi,
@Rob: jetzt verstehe ich. Den Beitrag hatte ich aber noch garnicht gelesen. Also mein "Samenklau" ist jetzt eindeutig auf den anderen Thread bezogen.
Hast du schon eine Hütte auf der Palme? hehe...
@Aleksa: Ganz ehrlich - in jungen Jahren habe ich es ja auch mal krachen lassen... Okay, auch als ich älter war, aber sowas nenn ich mal eine selten-dämliche-Lage. Mein persönliches Vorgehen - Abwarten, bis das Kind da ist. US-Messungen sind nun wirklich sehr vage.
Der KV, wer auch immer der Glückliche sein sollte, ist dir zwar zur Zahlung von Babyausstattung und Klinikaufenthalt verpflichtet. Dafür hast du aber meines Wissens ein Jahr nach der Entbindung noch Zeit...oder war es ein halbes? Egal.
In bestimmten Fällen auch 6(?) Wochen vor der Entbindung Unterhalt für dich. Aber bekommst du kein Mutterschaftsgeld? Arbeitest du jetzt oder bist arbeitslos? Von deinem jetzigen Verdienst bzw. Arbeitlosengeld ist nämlich auch dein Unterhalt abhängig. Wenn du 500,- Piepen Alhi bekommst, werden da nicht 5000,- Euro Unterhalt draus. Mein 'Unterhalt' war z.B. durch das Mutterschaftsgeld gedeckt, das hätte ich dem KV nicht ans Bein heften können.
Wie dem auch sei, ich würde abwarten bis das Kind da ist. Wenn es da ist, kannst du erstmal Unterhaltsvorschuß beantragen. Gleiches gilt für deinen Unterhalt: Sozialhilfe. Bitter, bitter ich weiß, man glaubt es kaum, die wenigsten Frauen verbessern sich indem sie ein uneheliches Kind austragen. Weil erst wenn das Kind da ist, ist logischerweise ein Vaterschaftstest möglich. Hier würde ich doch ein bißchen Milde walten lassen, besser einen kurzen Schock und gleich ein Ergebnis, als das die "arme Sau", muß ich schon so sagen monatelang mit Herzklopfen rumläuft.
Es reicht ja wenn erstmal der 2. antritt und wenn er es nicht ist nunja... Sohi und JA werden sich dann das Geld dort abholen wo es auch weggenommen werden muß. Vorher mit einem WischiWaschi "Tja, ich weiß nicht so recht wer der Vater ist..." kannst du sowieso nichts erreichen außer die benannten Vorschüsse von JA und Sohi.
Also, was ich einfach sagen will mit meinen Gelaber, du kannst benachrichtigen wenn du willst, ohne eine Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsfeststellung hast du keine rechtliche Handhabe von irgendjemanden irgendetwas zu bekommen. Und das ist auch gut so.
Wieso glaubst du, du hättest einen Anwalt nötig? Die Behörden machen das schon recht gut.
grüße
fusel
- Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ? - Aleksa30 07.05.03, 13:33
- Re: Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ? - Rob 07.05.03, 16:36
- kann zwar keine tips zur vatersch.anerkennung geben, aber - CIaudiaUSA 08.05.03, 0:06
- Beherzige deine Tipps bitte auch selber. - RainerM 08.05.03, 8:02
- Keine Ahnung, worauf Du Dich beziehst, Rainer - CIaudiaUSA 08.05.03, 16:21
- Re: - RainerM 09.05.03, 12:00
- Keine Ahnung, worauf Du Dich beziehst, Rainer - CIaudiaUSA 08.05.03, 16:21
- Hier geht es nicht um Mann oder Frau sondern... - desireekk 08.05.03, 23:31
- Beherzige deine Tipps bitte auch selber. - RainerM 08.05.03, 8:02
- Re: Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ? - Slykatze 11.05.03, 23:07
- Re: Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ? - Madesta 12.05.03, 15:12