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Geschrieben von bianca78 am 03.02.2005, 18:24 Uhr

Abfindung - Anrechnung auf Sozialhilfe??

Hallo!

Ich bin momentan im Erziehungsurlaub. Mein Chef hat mir aber bereits vor einem Jahr schon gesagt, dass er mich nicht mehr einstellen kann, da es der Firma nicht gut geht. Einen alternativ Arbeitsplatz gibt es nicht!

Er würde mir eine Abfindung zahlen.

Meine Frage ist nun, da ich z.Zt. Sozialhilfe bekomme, wird die Abfindung angerechnet? Oder gibt es da bis zu einem gewissen Betrag eine Freistellung?

Die Abfindung würde mir sehr gelegen kommen, da ich wohl wie es aussieht 2 Monatsmieten doppelt zahlen muss (ziehe um), da der Nachmieter abgesprungen ist :-(

Danke für eure Antworten.

LG
Bianca

 
7 Antworten:

Re: Abfindung - Anrechnung auf Sozialhilfe??

Antwort von vallie am 03.02.2005, 19:51 Uhr

liebe bianca,
ich weiß es zwar nicht, aber ich bin mir sicher, daß sie dir die abfindung anrechnen und du sie erst "verbraten" mußt, bevor du weiteres geld bekommst...
(mir hatte man schon vor jahren den rückkaufswert meiner lebensversicherung als vermögen angerechnet, das ich nachdem ich wieder gearbeitet habe, in raten sieben jahre lang zurückzahlen mußte). ich glaube nicht, daß sich da viel geändert hat...würd mich aber für dich freuen, wenn es anders wäre...

lg
vallie

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Vieles hat sich geändert, vor allem die Freibeträge... Vermögen und Hartz IV:

Antwort von Ralph am 03.02.2005, 20:41 Uhr

Hi Bianca,

abgesehen davon, daß da noch vieles heiß diskutiert, interpretiert und ausgelegt wird, ist es so, daß Einkommen, gleichgültig welcher Art im Monat des Zuflusses voll angerechnet wird.

Nehmen wird an, daß Du eine Abfindung von 2500,- € bekommst, die Dir am 10.März zugeht. Dann hast Du im März keinen Anspruch auf ALG2, da Du Dich durch das Einkommen selbst unterhalten kannst.
Allerdings, was davon übrigbleibt, wird am Ende des Monats Vermögen, und da hat sich sehr viel geändert.

Pro Lebensjahr darf man nämlich 200,- € Vermögen haben, mindestens aber 4100,- €, höchstens 13.000,- €.
Dabei ist das Günstigere ausschlaggebend.

Beispiel: Ein 18jährige dürfte 4100,- € haben, das nicht angerechnet wird (Mindestbetrag), obwohl 18 x 200,- € erst 3600,- € ergeben würden.

Anderes Beispiel: Eine Lebensversicherung einer 40jährigen hat einen Rückkaufswert von 12.500,- €. 8000,- € (40 x 200,- €) darf sie haben, damit hat sie 4.500,- € Vermögen, das sie einzusetzen hat. Kann sie an das geld nicht heran, muß sie es "beleihen" bei einer Bank, das ist möglich und wir d deshalb auch gefordert.

Übrigens, der Mindestbetrag von 4100,- € gilt auch für jedes Kind. Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern darf also ein "Familienvermögen" von 12.300,- € haben.

Zusätzlich darf jedes Familienmitglied noch je 750,- € Rücklage haben für "laufende Anschaffungen".

Das alles ist eine dramatische Verbesserung gegenüber Sozialhilfezeiten.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Ralph

Antwort von bianca78 am 03.02.2005, 23:13 Uhr

Also, müsste ich mich quasi für einen Monat beim Sozialamt abmelden und im nächsten Monat wieder anmelden?
Wie doof ist das denn?

Ich würde evt. eine Abfindung in Höhe von 1500 EUR bekommen. Davon gehen aber, wenn ich Pech habe, 600 EUR für doppelte Miete drauf.

Da komme ich nicht weit mit!

LG
Bianca

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Doof ist das nicht...

Antwort von Ralph am 04.02.2005, 0:21 Uhr

... sondern völlig ok! Du hast im betreffenden Monat halt genug Einkommen. Das passiert übrigens Menschen mit stark schwankenden Einkommen laufend. Mal liegen sie unter, mal über dem Satz. :-)

Letztlich dürfte es wohl gerade so eben für die doppelte Miete reichen. Klar ist das blöde, daß Du die Abfindung gerade während des HartzIV-Zuges bekommst. Aber es gibt keine Alternative.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Vieles hat sich geändert, vor allem die Freibeträge... Vermögen und Hartz IV:

Antwort von vallie am 04.02.2005, 9:14 Uhr

hallo ralph,
da hast du recht !!
ich habe damals 10 monate sozialhilfe bekommen um ein jahr nach der geburt wieder zu arbeiten und mußte 7000 dm zurückzahlen. hätte ich drei jahre erziehungsurlaub genommen und 34 monate sozialhilfe bekommen, hätte ich auch 7000 dm zurückzahlen müssen.
ich finde das heute immer noch sooo ungerecht, daß ich hoffe, nienienie wieder auf egal-wie-es-heute-heißen-mag angewiesen sein muß !!!
nur so, damit ich das auch mal loswerde..
lg
vallie

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Re: vallie

Antwort von linni am 04.02.2005, 21:34 Uhr

Hi,
wurde dir die Sozialhilfe von vorne herein als Darlehen überlassen? Ich bekomme nämlich auch seit einem halben Jahr S-hilfe, bzw. jetzt Hartz IV und möchte ab Oktober wieder studieren. Werde uns, wenn es denn klappt, gerade so über Wasser halten können. Muss ich dann auch die Unterstützung zurück zahlen? Weißt du zufällig wie das geregelt ist? Muss gestehen, dass ich bis jetzt so gut wie nichts davon wußte, dass das Geld zurückgezahlt werden muss. Habe lediglich von den Darlehen gehört...
vielen Dank vorab! Gruß linni

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Re: vallie

Antwort von vallie am 05.02.2005, 9:20 Uhr

hallo linni,
bei mir lag ja der hase in form meiner lebensversicherung im pfeffer.
wenn du keine hast und auch sonst kein anrechenbares vermögen ( grenzen hat ralph ja erklärt )wirst du sicher nichts zurückzahlen müssen, ist also nicht wie bafög. ich wußte von beginn an, daß ich 7000 dm zurückzahlen muß, die ratenhöhe wurde auch schon vor dem ersten geld vereinbart.
mach dir keine sorgen, du mußt sicher nichts zurückzahlen, das wüßtest du schon lang !!!!
viel glück weiterhin

vallie

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