Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 10.01.2006, 10:19 Uhr

ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Hallo,

ich weiß selber, wie lästig es ist, sich öfter mal Unterschriften holen zu müssen (siehe mein Beitrag oben). Aber soooooo viele Unterschriften braucht man dann ja doch nicht. Grundsätzlich, wenn eine Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist, sollte das gemeinesame Sorgerecht beibehalten werden, meine ich.

Ich finde es auch zweifelhaft, das Sorgerecht immer dem gerade aktuellen LG zu übertragen. In zwei oder 10 Jahren ist auch diese Beziehung vorbei, und dann? Deswegen ist es grundsätzlich nicht möglich, dem LG das Sorgerecht zu übertragen. Das ginge nur, wenn Du das Alleiniges Sorgerecht hast UND Ihr verheiratet seid. M.E. macht diese Regelung Sinn, denn eine Ehe ist dann doch eher auf Dauer ausgerichtet als eine Beziehung, wenn man noch nicht mal zusammen wohnt.

Wichtig wäre wirklich, inwieweit der leibliche Vater sich kümmert und einbezogen ist. Wenn er das tut, hast Du überhaupt keine Chance auf das alleinige Sorgerecht - aber dann halte ich das auch für richtig, daß dem so ist.

Lieben Gruß,
Elisabeth.

 
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