Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 24.06.2005, 13:45 Uhr

ALG2 wird weiter gezahlt...

Hallo,

in Deinem Fall müßte auf jeden Fall bis 31.07.2005 ohne Lohnanrechnung ALG2 wie bisher weitergezahlt werden.
Anders als bei ALG1 - da hättest Du ab 28.06.05 keinen Anspruch mehr wegen der Arbeitsaufnahme - orientiert sich ALG2 wie früher die Sozialhilfe am REALEN Lohneingang. D.h., wenn Du den Lohn z.B. erst in der letzten Augustwoche erhalten würdest, bekämst Du auch noch im August ALG2, weil man davon ausgeht, daß Du von dieser Zahlung im September leben wirst. Bekommst Du das Geld früher im August, wird der Lohn ab August angerechnet. Möglicherweise steht die aufstockend noch ALG2 zu.
Das sagt Dir dann aber Deine Dienststelle genauer. Erst wenn sich dort nichts errechnet, solltest Du dann ab Einstellungsmonat vorosrglich Wohngeld beantragen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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