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Geschrieben von agnes9999 am 13.03.2006, 21:40 Uhr

@waterman

und ich darf jetzt hier nicht um die uhrzeit am pc sitzen oder wie meinst du es?

zur klärung:
- darf ein festangestellter arbeitnehmer in vollzeit, bis zum abend im job tätig, jetzt hier schreiben? oder
- darf ein festangestellter arbeitnehmer in teilzeit, bis zum frühen nachmittag im job tätig, jetzt hier schreiben? oder
- darf ein arbeitsuchender, der bis 6.30 Uhr schlief, dann beim vorstellungsgespräch war und anschließend im netz nach einem job surfte und bewerbungsunterlagen zusammenstellte, jetzt hier schreiben,
- darf eine hausfrau, die zwei, drei kinder und vielleicht noch die mutter am tag versorgte, jetzt hier am pc schreiben
- und der beamte, der vielleicht schon am tag schlief (*g* für die mitleser), nun am pc schreiben oder
- verbietest du es auch dem in BW streikenden ver.di-genossen, nun in die tasten zu klopfen?

wer muss aus der leitung, damit du ran darfst? sag's uns!

 
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