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Geschrieben von Sternchen04 am 26.10.2011, 17:04 Uhr

@vallie

Gesamtkosten heißt, das was unterm Strich auf dem HKP steht.

Mein ZA hat mal einen HKP aufgestellt (vorab quasi, um mal ungefähr durchzurechnen). Da stand ein Betrag von 1.100,- Euro. Regelleistung der KV schon mitberechnet. Ich müßte also, ohne Zahnzusatzversicherung diesen Betrag zahlen. Jetzt steht in meiner Police:

Denn bei Zahnersatz (einschließlich Implantate) und Inlays erhalten Sie zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer 85% der erstattungsfähigen Aufwendungen – das ist in der Regel der Rechnungsbetrag. Ihre Eigenbeteiligung beträgt also nicht mehr als 15% der erstattungsfähigen Aufwendungen.

Wie würde das in meinem Fall gerechnet werden? Weißt du das zufällig?

 
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