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Geschrieben von maleja am 04.12.2005, 16:57 Uhr

@saulute

Natürlich hast Du vollkommen recht. Aber Du musst mir doch Recht geben, dass ein zu unschuldig lebenslanger haft VErurteilter nochdie Cahnce hat zur REhabilitation. Ein zum Tode Verurteilter leider nicht.

 
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