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Geschrieben von Ralph am 01.06.2005, 9:38 Uhr

@ralph

Hallo Susanne,

nur kurz zu Deinen Fragen:

Den Antrag solltest Du in dennächsten Tagen stellen.
Das ALG1 vom 01. - 25.06.05 wird als Einkommen im Juli gegengerechnet. Einen vermittlungsgutschein bekommst Du auch weiterhin. Ob dabei der alte gültig ist oder Du einen neuen bekommst, mußt Du bei Deiner (neuen?) Arbeitsvermittlung erfragen.

Mit der GEZ-Befreiiung haben wir nichts zu tun, das prüft die GEZ selbst. Frage am besten mal im Einwohneramt nach, wo es die Anträge gibt, ggf. bei der für Dich zuständigen Rundfunkanstalt nachhaken. Bei ALG2-Bezug ist eine GEZ-Befreiung möglich, den Antrag würde ich aber auch vorher schon stellen.

Hinsichtlich der Krankenversicherung wird bei HartzIV einer immer familienversichert. Entweder Dein Mann bei Dir oder Du bei Deinem Mann.

Über den Bildungsgutschein kann ich Dir leider keine Auskunft geben, Infos erhältst Du bei der dann zuständigen Arbeitsvermittlung.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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