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Geschrieben von Malus am 21.11.2018, 19:05 Uhr

@oma

Wenn man bürgt geht man immer ein Risiko ein. Das sollte man sich vorher sehr gut überlegen.

Hier wurde aber die Bürgschaft unter der Prämisse gemacht,dass diese nur bis zur Anerkennung Asyl gilt.

Die können nicht einfach rückwirkend die Verträge ändern.

Von daher glaube ich nicht dass das tätsächlich bezahlt werden muss. Die Betroffenen gehen ja sicher zu einem Anwalt.

Stellt euch mal vor ihr unterschreibt einen Vertrag und hinterher heißt es "ätschi bätschi,gilt doch jetzt nicht mehr alles...."

Das geht gar nicht.

 
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