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Geschrieben von oma am 15.08.2011, 16:15 Uhr

@oma

Die Kosten für RA und RS trägt der Gegener bzw. seine Versicherung in dem Umfang, der ihm an Schuld gerichtlich zugewiesen wurde. Bekommt er eine 2/3-Schuld, zahlt er eben auch deine Anwalts- und Gerichtskosten zu 2/3. So hab ich es zumindest im Gedächtnis, lasse mich da aber auch gern korrigieren...

Ich kann gut verstehen, wie dich das aufregt. Ging mir damals genauso.
Aber damals kannte ich ja auch emfuts Motto noch nicht: Man kann sich über alles ärgern, man ist aber nicht dazu verpflichtet...Und obwohl ich damals meinen Schaden zu 100% ersetzt bekam, musste meine RS mehr als 600€ blechen. Für Anwalts- und Gerichtskosten. Hab ich auch nicht verstanden und versteh es bis heute nicht.

Ich drück dir die Daumen, dass du so gut wie möglich aus der Sache rauskommst.

 
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