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Geschrieben von Schwoba-Papa am 14.06.2005, 14:21 Uhr

@leolu

Nach deiner Theorie sollte sich oder muß sich die Insassin der Psychiatrie doch nur zusammenreissen ? Und die Fixierung geschieht aus Eigenschutz, weil wohl nicht genügend Personal vorhanden ist sie dauerhaft zu überwachen !

Nina, dieses Register zeigt mit wie wenig du differenzieren kannst. Unser Rechtsystem unterscheidet Alter des Täters, Gründe der Tat, Schwere der Tat, usw.
Übrigens es ist ein Unterschied ob ich eine Scheune oder eine Schule anzünde ! Bei Steuerhinterziehung (Peter Graf bekam übrigens 3 Jahre und 9 Monate) ist das Strafmaß auch von der Höhe der Hinterziehung abhängig, macht ja auch Sinn. Und Vater Graf wurde nach der Hälfte Freigänger und früher entlassen !

Wo ich dir Recht gebe ist der Satz, wir bräuchten mehr Aufklärung ! Ja, da hast Du recht. Aufklärung über Tatsachen, Umstände und Möglichkeiten der Prävention.

Grüßle

 
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