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Geschrieben von ak am 11.06.2017, 14:34 Uhr

@ kl. Tasse Danke fuer die Info... owt aber LG Peeka

Was glaubst Du wie oft das passiert... Augenroll

Wenn 2 RV-nr. vorhanden sind, ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Geburtsdatum auf jeden Fall schon mal identisch ist.

Wenn nicht, musst Du mit Deiner Geburtsurkunde zur KK.

Wenn ja, ist es einfacher. Die KK schreibt die RV an, und eine Nummer wird gelöscht.
Die Meldungen dürften eigentlich auf keinen Fall verloren gehen.

Wichtig ist, dass Du Deine aktuelle Nummer gut verwahrst und das auch Deinem ARBG mitteilst ( auch den eventuell folgenden neuen ARBG ).

Ich finde diese Neu-oder Altvergabe der RV-Nr. echt lästig.

Aber durch unsere neuen ausländischen Mitbürgern ist das Chaos meist noch perfekter geworden.
Da werden dann Vor und Hausnamen vertauscht, falsche Geburtsdaten angegeben, etc... und schon hat jemand 2 RV-Nr.

 
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