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Geschrieben von Caipiranha am 13.06.2011, 14:03 Uhr

@caipi

Du verstehst es nicht, oder?

Du kannst die Chance doch nutzen, lediglich ist dem Makler dennoch die, vertraglich zugesicherte, Courtage zu zahlen. Sie steht ihm zu, Ihr habt das unterschrieben, davon entbindet Euch auch kein "Vorvertrag", da auch dieser innerhalb der Vertragsbindung mit dem Makler geschlossen wird und damit courtagepflichtig ist.

Schaut noch einmal in den Vertrag, ob es sich um einen Alleinvertrag (Ihr dürft, andere Makler nicht) oder um einen qualifizierten Alleinvertrag (keiner darf, außer de beaufragten Makler) handelt. Bei letzterem müßt Ihr (nicht der andere Käufer, sondern IHR) zahlen, wenn der Käufer nicht über den Makler kauft. Entweder gehen die Käufer dann den korrekten Weg und über den Makler und Ihr entsprechend mit dem Kaufpreis runter, oder Ihr übernehmt eben die 5,9 %. So ist das Leben, wenn man Verträge unterschreibt.

Abgesehen davon solltet Ihr berücksichtigen, daß Ihr das Geld dann auch JETZT bekommt und nicht erst in ein paar Monaten (-> Zinsgewinn).

 
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