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Geschrieben von Leewja am 01.07.2017, 23:17 Uhr

äh... da es sich um einen verwaltungsakt handelt

Bei dem es um gegenseitige Versorgung und kümmerung und eben gemeinsaes sorgerecht etc. geht und nicht um Liebe , ja, warum nicht darum heiraten? Lieben kann msn sich je trotzdem ;)

 
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