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Geschrieben von sunnymausi am 25.04.2006, 7:49 Uhr

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mutterschaftsgeld bekommt man doch 6 wochen vor und in den 8,bzw. auch 12 wochen nach der entbindung? von der krankenkasse, war zumindest bei mir so...
das mutterschaftsgeld hat nichts mit dem erziehungsgeld zu tun, allerhöchtens mit dem arbeitslosengeld, denn da wird dann irgendetwas verrechnet..
was könnte einem zustehen??
kindergeld, wohngeld, kinderzuschlag (von der familienkasse gezahlter zuschuß, wenn man arbeitslosengeld bekommt oder glaube sogar noch arbeiten ist), oder nen alg 2 antrag stellen..

weiter fällt mir leider jetzt nicht dazu ein.. *grübel*

 
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