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von Leena  am 09.12.2018, 13:09 Uhr

zvE

Die 54.000 € sind aber zu versteuerndes Einkommen, bei Eheleuten sind es 108.000€ zu versteuerndes Einkommen - eben gerade nicht Bruttolohn.

Ich habe spaßeshalber mal in unseren Steuerbescheid geschaut - wir haben über 150' Brutto und sind beim zvE noch ein Stück unter den 108', zahlen also nicht Spitzensteuersatz. Und leben nicht von 2.200 € pro Monat, eindeutig nicht...

 
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