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Geschrieben von lotte_1753 am 05.06.2014, 12:40 Uhr

zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Vielleicht nur kurz die unten stehende Diskussion aufgreifend, da doch ein paar Sachen durcheinander gehen.

Nach deutschem Recht muss (!) das Gericht bei Mord zu lebenslanger Haft verurteilen. Das Gericht kann zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen. In diesem Fall erfolgt die automatische Prüfung nach 15 Jahren nicht. Z.B. im Fall Gäfgen hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der wird nicht vor 20 Jahren rauskommen.

Die Würde des Menschen verlangt, so dass BVerfG dass die Möglichkeit besteht, die Freiheit wiederzuerlangen. Um das zu Verändern braucht man neue Verfassungsrichter, eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung reicht nicht.

Jetzt die Frage: Ehefrau wird jahrelang vom Ehemann seelisch gequält und ersticht ihn im Schlaf. Heimtücke, also Mord und lebenslange Haft. Auch ok, dass hier lebenslang=lebenslang ist? Keine Prüfung nach 15 langen Jahren?

 
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