Geschrieben von Alhambra am 14.12.2016, 17:21 Uhr |
Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ...
Gibt deinem zuküftigen AG deine Rentenversicherungs-Nr. und Steuer-ID. Dann hat er steuertechnisch alle relevanten Daten, die der AG zum Anmelden zur Sozialversicherung benötigt. Und ggf. Krankenkassenbescheinigung, die die Mitgliedschaft bescheinigt.
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- Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ... - Trini 14.12.16, 17:14
- Re: Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ... - Alhambra 14.12.16, 17:21
- Re: Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ... - Trini 14.12.16, 18:00
- Re: Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ... - Alhambra 14.12.16, 18:31
- Re: Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ... - Trini 14.12.16, 18:00
- @ Leena - Trini 14.12.16, 19:37
- Re: @ Leena - Leena 14.12.16, 21:46
- Re: @ Leena - DanniL 14.12.16, 22:10
- Danke - Trini 14.12.16, 22:27
- Re: @ Leena - DanniL 14.12.16, 22:10
- Re: @ Leena - Leena 14.12.16, 21:46
- Re: Zu hülf - Lohnsteuerkarte bei erstmaliger Aufnahme einer ... - Alhambra 14.12.16, 17:21
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