Geschrieben von Minimonster am 27.05.2011, 10:05 Uhr |
zenzus hauseingentümer
Wir haben ihn nicht mehr vorliegen, aber war in dem Formular nicht Platz für 5 Wohnungen oder so? Wir mussten einfach nur Nr. 1 ausfüllen, aber wenn mehrere Parteien das Haus bewohnen, musste das doch in die folgenden Spalten eingetragen werden oder nicht? Also dein Mutter als Eigentümerin Nr. 1, ihr dann Nr. 2 etc....
Ehrlich gesagt fand ich den Fragebogen ziemlich banal, mich hat es gewundert, dass soviel Theater um den dürftigen Inhalt, der erfragt wird, gemacht wird.
...Und das soll jetzt kein Stichwort sein für Diskussionen a la "Aber es geht ums Prinzip..." - eher dafür, dass das Ganze letztendlich für den Aufwand fast zu wenig erfragt, finde ich.
LG, M.
- zenzus hauseingentümer - J+L 27.05.11, 9:54
- Re: zenzus hauseingentümer - Minimonster 27.05.11, 10:05
- Re: zenzus hauseingentümer - BM 123 27.05.11, 10:10
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