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von MartaHH  am 11.10.2013, 10:12 Uhr

Wow

Das liest sich doch schon ganz anders.
Zur konkreten Frage:
Derjenige, der dir die Frage am sinnvollsten beantworten kann, ist derjenige, der den Text so formuliert hat - das wird in aller Regel der Notar sein. In der Beurkundungsgebühr ist eine Beratung dieser Art enthalten! Nutzt die Möglichkeit, entweder während der Beurkundung oder - sehr viel besser - vorher, euch umfassend aufklären zu lassen. Das geört zu den Pflichten des Notars.
Manchmal kommen Makler mit ihren Vertragsentwürfen zum Notar, die dieser dann auch evtl. übernimmt - das entbindet ihn aber nicht von der Aufklärungspflicht und auch nicht von der Pflicht, unparteiisch beide Seiten gut zu betreuen.
Heut würde ich höchstens versuchen, einen Besprechungstermin im Notariat zu vereinbaren, nicht unbedingt eine telefonische Auskunft einholen. Ist ja schließlich Freitag...

 
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