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von Leena  am 15.08.2016, 21:33 Uhr

Wovon reden wir denn jetzt?

Ich schätze... mit einem "spouse visum" erst für Frauen ab 18 oder 21 Jahren könnte ich sehr gut leben. Auch wenn ich glaube - für das betroffene Mädchen bedeutet es nicht wirklich einen Fortschritt, es ändert sich nicht wirklich etwas für sie, sie kommt halt nur etwas später nach GB bzw. entsprechend andere europäische Länder. Solange lebt sie dann eben im Heimatland als "Dienstmagd" bei den Schwiegereltern, und wenn der "Mann" mal zu Besuch kommt... ich mach mir da nicht so viele Illusionen.

Für mich ist der springende Punkt, dass man so jungen Frauen, die mit Mann und Kind als Flüchtlinge hier her kommen, m.E. nicht erzählen kann, dass sie per se gar nicht verheiratet wären. Bzw. ihren Mann nicht nachholen könnten, weil sie mit U18 verheiratet wurden / geheiratet haben und damit die Ehe hier nicht anerkannt würde.

Ich denke, bei Partnern mit Bezug zu EU-Ländern muss man andere Maßstäbe ansetzen als bei Partner, die beide im ursprünglichen Heimatland gelebt haben und beide oder einer von beiden erst im Rahmen von Krieg und Flucht hier her gekommen sind / ist (während der andere noch dort geblieben ist).

 
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