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von Leena  am 21.01.2019, 11:22 Uhr

Wohnungsmiete usw. - hier auch beide Seiten

Vielleicht sollte man sich als Käufer auch mal so richtig bewusst machen, dass man nicht eine Wohnung im "luftleeren Raum" kauft, sondern eine Mietwohnung mit bestehendem Mietvertrag - was sich ja auch auf den Preis auswirkt.

Man kann eine Mietwohnung nicht so einfach in eine Eigentumswohnung umwandeln, sondern muss bestimmte Kündigungssperrfristen beachten, die - ja nach Lage und Situation vor Ort - zwischen 3 und 10 Jahren liegen. Und der Mieter kann einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine nicht zumutbare Härte bedeuten würde. Das ist kein Unding, sondern letztlich Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums, in diesem Fall an einer Mietwohnung (und eben keiner Eigentumswohnung).

Bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen bzw. Zweifamilienhäusern, in denen der Vermieter auch selbst wohnt, gibt es übrigens Kündigungserleichterungen für den Vermieter.

 
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