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Geschrieben von Silvia3 am 20.01.2019, 14:41 Uhr

Wohnungsmiete usw. - hier auch beide Seiten

Ich denke es müsste unterschiedliche Mietgesetze für Mietwohnungen geben, die von privaten Vermietern vermietet werden (also z.B. maximal vier Mietwohnungen pro Eigentümer) und Wohnungen, die von professionellen Wohnungsbaugesellschaften vermietet werden. Als privater Vermieter (wir vermieten auch) wird man quasi enteignet, die Mieter haben alle Rechte und als Vermieter bleibst du im Zweifelsfall auf allen Kosten und Pflichten sitzen. Mieterschutz geht über alles. Wir haben Glück mit unseren Mietern, aber es könnte auch anders aussehen. Ob wir jemals Eigenbedarf geltend machen können, steht in den Sternen, denn es handelt sich um ein älteres Ehepaar. Angenommen wir benötigten die Wohnung für eine unsere Töchter, damit sie nicht für teuer Geld mieten muss. Wäre es da nicht ungerecht, wenn wir die mit unserem Geld hart erarbeitete Wohnung nicht selbst nutzen dürften? Schließlich weiß jeder Mieter, der in eine private Eigentumswohnung einzieht, dass dies der Fall sein könnte.
Da sollten irgendwo die Standards mal heruntergefahren werden. Ist das gleiche, wie wenn ich ein Haus in unmittelbarer Nähe eines Flughafens kaufe und nach einem Jahr anfange, gegen den Fluglärm zu protestieren und vom Flughafen Geld für Schallschutzfenster verlange.


Silvia

 
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