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Geschrieben von two_kids am 16.02.2006, 20:23 Uhr

wir haben auch

widerspruch gegen die grundsteuer eingelegt, aber keine aussetzung der grundsteuer beantragt.

wir zahlen die grundsteuer trotz widerspruch weiter.

mir ist das nämlich zu heikel, wenn (wer weiss wann?) heraus kommt, dass die grundsteuer doch gezahlt werden muss und man dann alles nachzahlen muss.

da freu ich mich doch lieber auf eine eventuelle rückzahlung. und wenn nicht, dann muss ich wenigstens nichts nachzahlen.

übrigens haben wir auch beim rathaus unseren widerspruch abgegeben und mussten keine gebühren dafür zahlen.

lg two_kids

 
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