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Geschrieben von desire am 21.07.2014, 19:45 Uhr

Wie steht ihr dazu?

Dem Vater, der gerade seinen Sohn vergewaltigen wollte als er heimkam, gaben die Polizisten recht als er den Kinderschänder so verprügelt hat, dass er krankenhaus reif war.


Wie denkt ihr darüber?


Ich sage mal was ich denke....im laschen Europa bekommst du als Vater dafür eine Anzeige oder eine Verurteilung für Körperverletzung, der Täter ev. 18 Monate......?!

 
35 Antworten:

Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von desire am 21.07.2014, 19:45 Uhr

ok der erste Satz war doof formuliert...hoffe doch es kommt richtig an.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von Bookworm am 21.07.2014, 19:47 Uhr

Der Vater wollte den Sohn vergewaltigen und der Polizist hat verprügelt? oder: Ein Kinderschänder wollte ein Kind vergewaltigen, dessen Vater dazukam, und den Schänder krankenhausreif schlug?

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von kravallie am 21.07.2014, 19:49 Uhr

hab das heut auch gelesen. mit bild.
finde es gut, daß der vater wohl keine strafe bekommt.
der täter sollte aber noch zusätzlich gestraft werden, war noch zu milde....

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von desire am 21.07.2014, 20:02 Uhr

shit ich dachts mir fast...sorry.

Der Vater kam gerade nachhause und sah wie sein Bekannter den Jungen vergewaltigen wollte.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von Pamo am 21.07.2014, 20:23 Uhr

In den USA gibt es dafür auch eine Anzeige wegen Körperverletzung. Die wird wohl der verprügelte Kinderschänder erstatten - auch wenn die ersten Polizisten am Tatort selber keine Lust dazu haben das aufzunehmen.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von SchwesterRabiata am 21.07.2014, 20:28 Uhr

ich kenne den Fall nicht, aber ist das nicht noch unter "Notwehr" und "Hilfeleistung" zu setzen?
Daß das aus "aus dem Ruder lief" ist ein nachvollziehbarer Effekt und nicht vergleichbar mit einem Racheakt....
aber wie gesagt, ich kenne den Fall so gar nicht... gibts dazu onlilne was?

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von kravallie am 21.07.2014, 20:28 Uhr

dann ziehe ich zurück und finde, der vater hätte fester zuschlagen sollen.
damit sich die strafe dann wenigstens lohnt. für beide.

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hier mal der Link

Antwort von Loni1975 am 21.07.2014, 20:31 Uhr

Hab es auch gelesen...hier mal der link:

http://www.bild.de/news/ausland/schlaegerei/vater-verpruegelt-kinderschaender-36902760.bild.html

ich kann den Vater sehr gut verstehen und hoffe, dass sowas, auch in Deutschland, noch unter Nothilfe fällt...immerhin ist es im eigenen Haus passiert....

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Wie sollte man denn reagieren?

Antwort von SchwesterRabiata am 21.07.2014, 20:40 Uhr

er hätte ihn auch in Notwehr erschießen können... in Amerika kann man doch sein Haus auf diese Art und Weise schützen... allerdings vielleicht nur das Haus, aber nicht sein Kind??
Wie auch immer, er hat den Täter außer Gefecht gesetzt, alles andere wäre ja auch für ihn gefährlich gewesen, er kann ja schlecht erst die Polizei anrufen und dann handeln.... oder warten bis diese da ist....
Es gibt laut dem Bericht lediglich Prellungen und ein bißchen Blut... ich denke, es hätte ihn sogar schlimmer treffen können, also daß andere Väter bestimmt noch derber reagiert hätten... Mütter bestimmt auch, wenn sie die Möglichkeit haben....

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wäre es mein Sohn

Antwort von Nichtneu1 am 21.07.2014, 20:41 Uhr

wüsste ich nicht, ob der Täter noch leben würde!
Ich glaube, der Vater hat "kontrolliert" zugeschlagen. Auch wenn der Täter erst 18 ist, müsste er wissen, dass er verboten handelte. Und dies auch noch über Jahre?

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sowas wie erweiterte notwehr

Antwort von mama.frosch am 21.07.2014, 20:47 Uhr

ich kopiere mal meine antworten aus dem hauptforum her:

der vater kam dazu wie der typ sein kind vergewaltigt hat. da seinem väterlichen schutzinstinkt zu folgen und mit wut auf diese massive grenzüberschreitung zu reagieren finde ich mit einer notwehrsituation vergleichbar (das kind konnte sich nicht wehren).

wäre eher komisch gewesen der vater hätte gesagt, nun gehen sie mal von mienem sohn runter und setzen sich aufs sofa bis die polizei kommt.

ich halte absolut nichts von lynchjustiz, todesstrafe etcpp - aber hier sehe ich eine situativ angemessene reaktion in einer extremsituation, in der verteidigung wirklcih ein wichtiger aspekt ist.


der täter wurde offenbar kampfunfähig geschlagen. ich halte die eigenen emotionalen reaktionen in extremsituationen nur für bedingt vorhersehbar und in der situation auch nur für bedingt kontrollierbar.

ziemlich am schluss des artikelt heißt es, der angeklagte hatte mehrfach sex mit dem jungen; scheint also zu wie auch immer geartetem geschlechtsverkehr gekommen zu sein.
aber selbst nicht-invasive übergriffe "rechtfertigen" in meinen augen ein solches austicken im affekt. die folgen sind für ein kind einfach gravierend, die verletzung groß und stellt die situation einfach eine (zumindest psychisch) extrem belastende bis bedrohliche (weiß man was der täter dem kind möglicherweise gesagt oder angedroht hat`?) gefährdung dar.

von daher finde ich die unterscheidung irrelevant.
fakt ist, es war eine extremsituation und da kommt eine reaktion meist nicht aus dem großhirn.

für das kind finde ich es, auch wenn das blöd klingt, toll dass es einen so starken und beschützenden und klar eine grenze ziehnenden vater erlebt hat.

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Re: sowas wie erweiterte notwehr

Antwort von SchwesterRabiata am 21.07.2014, 20:51 Uhr

genau so...
und weiterhin, die Verletzungen sind nicht so gravierend, sieht zwar heftig aus, aber es sind wohl "nur" Prellungen und eine aufgeplatzte Lippe.
Der Vater hat sehr wohl die Bremse ziehen können... andere wären sich noch weiter gegangen.
Und man mußte ja den Täter auch erstmal außer Gefecht setzen um die Gefahr einzudämmen...

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hab gerade gegoogelt, es gibt "nothilfe",

Antwort von mama.frosch am 21.07.2014, 20:52 Uhr

das ist notwehr zugunsten dritter.
da müsste das unter deutschem recht zumindest drunterfallen.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von Leena am 21.07.2014, 21:02 Uhr

Auch wenn das hier nicht die Mehrheits-Meinung ist - für mich wäre das ein Notwehr-Exzess und ich fände so etwas tatsächlich NICHT gut.

Dass man jemanden, der sich gerade an seinem Kind vergeht, da nicht freundlich fragt, würden Sie bitte mal kurz aufhören und auf dem Sofa nett warten, bis die Polizei kommt, die ich gleich rufen werde - ja, okay, geschenkt, das kann ich irgendwo noch nachvollziehen. Aber dann pflückt man den Kerl doch runter und haut ihm eine kräftig rein und schickt das Kind nach dem Telefon, während man den Täter unter Drohungen in Schach hält, oder? Der Täter hier wurde vom Vater ja wohl richtig komplett verprügelt und war ja wohl auch länger bewusstlos... und für mich fällt das unter Notwehr-Exzess. Gewaltanwendung an sich zur Gefahrenabwehr - ja. Aber das wäre für mich nicht mehr Gefahrenabwehr, sondern Wut und Körperverletzung.

Aber ich bin nicht Richter und muss nicht urteilen und auch nicht Staatsanwalt, der eine Anklageerhebung prüfen muss...

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von mama.frosch am 21.07.2014, 21:03 Uhr

und dann zückt der täter vielleicht noch eine waffe?

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Du schickst das Kind zum Telefon???

Antwort von SchwesterRabiata am 21.07.2014, 21:05 Uhr

Ein Kind, was gerade vergewaltigt wurde soll klaren Kopf bewahren und das Telefon holen und die vielleicht sogar die Polizei selbst anrufen?...
Ich wiederhole mich, wenn ich die Verletzungen zwar anschaulich heftig, aber von der Beschreibung recht harmlos halte.. keine brüche, keine inneren Verletzungen oder ähnliches.
Der Kerl wurde schachmatt gesetzt... ich würde mich auch nicht umdrehen können und telefonieren oder das Kind trösten, wenn ich weiß der kerl hinter mir ist noch bei Sinnen....

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Re: Du schickst das Kind zum Telefon???

Antwort von kati1976 am 21.07.2014, 21:09 Uhr

Ich finde das was der Vater gemacht hat okay. Wenn jemand sowas mit eins meiner Kinder machen würde, dann könnte ich nicht ruhig bleiben

Der Vater hat den Typ geschlagen, für mich völlig okay, er hat dann ja Hilfe geholt

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Re: Du schickst das Kind zum Telefon???

Antwort von Leena am 21.07.2014, 21:15 Uhr

Ich würde vermutlich das Kind NACH dem Telefon schicken, das es mir das Telefon giht, um den Täter währenddessen nicht aus den Augen zu lassen, nicht das Kind die Polizei anrufen lassen.

Aber ich WAR noch nie in der Situation und musste noch nie ausprobieren, was ich tun würde.

Ich sage nur - einmal zuschlagen kann ich verstehen, aber komplett verprügeln fällt für mich (!) auch ohne innere Verletzungen und Brüche potentiell unter "Notwehr-Exzess".

Wenn da die Polizei direkt verkündet, der Vater "verhielt sich wie ein Vater" und man sehe keinen Grund, warum man den Vater anklagen sollten, finde ich das zumindest - eigenwillig.

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Re: Du schickst das Kind zum Telefon???

Antwort von Pamo am 21.07.2014, 21:31 Uhr

ich vermute ja mal, das ist keine offizielle Aussage der zuständigen Polizei, sondern eine eher privat gemeinte Bemerkung eines einzelnen Polizisten

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Man merkt, daß du noch nie in einer solchen Situation warst

Antwort von Zero am 21.07.2014, 21:36 Uhr

Das, was der Vater getan hat, kann ich voll und ganz nachvollziehen.
Ich hätte auch erst gehandelt (den Täter wahrscheinlich auch so zugerichtet) und hätte dann die Polizei gerufen.

Ein Kind, an dem gerade ein Gewaltverbrechen vollführt wurde, KANNST du nicht ein Telefon holen schicken! Das Kind steht unter Schock uns wird dazu nicht mehr in der Lage sein!

Ich weiß, wovon ich rede, ich war, leider, oft genug selbst in der Situation des Kindes, als ich Kind war.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von shinead am 21.07.2014, 21:39 Uhr

Ich kann den Vater verstehen. Uns allen würde der Film reißen, wenn wir sehen müssten, was dieser Vater gesehen hat.

Immerhin hat er Polizei UND Krankenwagen angefordert nachdem der Täter bewusstlos war. Und: der Täter lebt. Er hat ihn nicht totgeprügelt.

In Deutschland würde der Vater m.E. freigesprochen. Affekthandlung.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von shinead am 21.07.2014, 21:39 Uhr

Ich kann den Vater verstehen. Uns allen würde der Film reißen, wenn wir sehen müssten, was dieser Vater gesehen hat.

Immerhin hat er Polizei UND Krankenwagen angefordert nachdem der Täter bewusstlos war. Und: der Täter lebt. Er hat ihn nicht totgeprügelt.

In Deutschland würde der Vater m.E. freigesprochen. Affekthandlung.

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Re: Man merkt, daß du noch nie in einer solchen Situation warst

Antwort von Leena am 21.07.2014, 21:46 Uhr

Ich war 14, als ich von einem Fremden im Hauseingang sexuell bedrängt wurde. Ein Nachbar kam dazu, groß und dick und laut, und hat einfach nur gerufen, hey, was tun Sie da?!? - und der Fremde ist direkt verschwunden.

Meinen Eltern war das Ganze nur peinlich, einer guten Tochter passiert sowas nicht.

Trotzdem - ich hätte durchaus noch ein Telefon holen können, und ich weiß nicht, ob ich es beruhigender gefunden hätte, wenn der Nachbar den Kerl richtig kräftig verprügelt hätte.

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Re: Man merkt, daß du noch nie in einer solchen Situation warst

Antwort von Pamo am 21.07.2014, 21:51 Uhr

Leena, ohne dein wirklich schlimmes Erlebnis abwerten zu wollen: Dieser Junge wurde wohl gerade vergewaltigt als der Vater rein kam. Möglicherweise hatte er Schmerzen beim Laufen...

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von Butterflocke am 21.07.2014, 21:52 Uhr

Ich kann den Vater auch verstehen!

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Ist die Frage...

Antwort von SchwesterRabiata am 21.07.2014, 21:55 Uhr

ob man dem Vater versteht, oder ob man die Polizei versteht bzw. daß das nicht geahndet werden soll...
Ich glaube "Verständnis" hat fast jeder... nur das Rechtsempfinden und das verankerte Rechtswesen decken sich nicht immer mit dem "Verständnis"

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Re: Ist die Frage...

Antwort von Butterflocke am 21.07.2014, 22:06 Uhr

Will man dem Artikel glauben, so geht die Reaktion den Vaters "laut US-Recht" in Ordnung.
Auch darüber ließe sich wahrscheinlich streiten. Es ist sicherlich nicht nur eine Schutzreaktion gewesen, sondern ging darüber hinaus, da mit Wut und Schockierung verbunden.
Für mich ist es schwierig, eine "angemessene Reaktion" zu definieren, wenn es um Kindesmissbrauch geht..............

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Re: Ist die Frage...

Antwort von Pamo am 21.07.2014, 22:09 Uhr

und genau da merkt man aber deutlich dass das ein Artikelchen von der Bild auf bewährtem Niveau ist

der Schreibling hat so gar keine Ahnung von US-Recht

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welches....

Antwort von SchwesterRabiata am 21.07.2014, 22:12 Uhr

aber auch von Staat zu Staat verschieden ist, oder?
In wieweit gibt es denn eine gesetzgebung die in allen Staaten gleich ist und wo darf jeder Staat "sein eigenes Süppchen" kochen?...
Einfach nur mal so frag... interessehalber, da völlig unwissend

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Re: welches....

Antwort von Betula am 21.07.2014, 22:26 Uhr

Ich glaube nicht, dass man sich großartige reflektierende Gedanken macht, wenn man gerade mitbekommt, dass das eigene Kind vergewaltigt wird.Da wird man wohl eher geschockt, entsetzt und wütend sein. Und man wird alles tun, um das Kind zu schützen. Und man wird sich sicherlich keine Gedanken darüber machen ob man jetzt zuschlagen darf oder nicht.

Man wird von Adrenalin überschwemmt.Man denkt auch nicht darüber nach,ob man das Kind zum Telefon schicken soll oder nicht....

Und wenn doch, dann Hut ab- so sehr im Griff hätte ich mich in einer solchen Situation nicht! Ich würde so fest zuschlagen,wie ich nur kann.Und zwar um mein Kind zu schützen.

Ich bin absolut kein Fan von Lynchjustiz!

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von Littlecreek am 21.07.2014, 23:41 Uhr

Ich finde generell Selbstjustiz nicht richtig
Aber ich denke in diesem Fall ist es eine nachvollziehbare Affekthandlung.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich soweit unter Kontrolle hätte, dass der Täter nur Schachmatt wäre, wäre es mein Sohn gewesen. Bei meinem Mann bin ich mir sicher, dass er keinen Atemzug mehr tun würde. Er ist leider militärisch so geschult, dass ein Handgriff reichen würde und ich bin mir sicher, dass er diesen im Affekt unbewusst auch ausführen würde.
Aber ich kann sagen aus der Sicht eines Kindes möchte man eine Person, die es beendet - wie auch immer
Ich denke, dass man als Elternteil da nicht groß nachdenkt, aber ich denke ich würde auch eine Freiheitsstrafe in Kauf nehmen, wenn ich mein Kind damit vor weiteren Zugriffen oder andere Kinder schützen kann
Ich bin eigentlich ein besonnener Mensch. Doch für ein Überleben eines Täters in einer solchen Situation würde ich jetzt keine Garantie unterschreiben, auch wenn es verachtenswert ist.

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Re: Man merkt, daß du noch nie in einer solchen Situation warst

Antwort von Leena am 22.07.2014, 7:54 Uhr

Stimmt, man kann nicht immer in jeder Situation das Kind nach dem Telefon schicken - diese "technische Auswirkung" hatte ich nicht bedacht. Und bezog mich nur auf das "unter Schock, da geht nicht".

Sorry.

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Re: Wie sollte man denn reagieren?

Antwort von Reni+Lena am 22.07.2014, 8:38 Uhr

stimmt, ich als Mutter hätte mich bestimmt nicht aufs gesicht sondern auf andere Regionen gestürzt!

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Re: Man merkt, daß du noch nie in einer solchen Situation warst

Antwort von mama.frosch am 22.07.2014, 10:28 Uhr

unter schock kann man durchaus handlungsunfähig sein.
und bevor ich ein gerade vergewaltigtes kind zum telefonholen schicken würde, würde ich auch weiter auf den täter einprügeln bis sicher ist er rührt sich nicht mehr und dann selbst hilfe holen.

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Re: Wie steht ihr dazu?

Antwort von babymax am 23.07.2014, 10:08 Uhr

Mein Kind wurde missbraucht und frage nicht, was ich mit dem Täter angestellt hätte, wenn ich ihn dabei erwischt hätte. Im Normalfall eher emotionslos musste ich mich selbst noch vor Gericht beherrschen, mich nicht auf diesen Menschen zu stürzen. Ich denke, wenn man sein Kind in dieser Situation vorfindet, dann reagiert man nicht planbar, eher über.

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