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Geschrieben von IngeA am 18.09.2018, 8:51 Uhr

Wie kommt ihr denn darauf?

Es ist zumindest das abschließende Kriterium. Du kannst vorher beschließen was du willst, wenn der Pflegebedürftige nicht will, dann will er nicht. Da hast du keinerlei Handhabe.

LG Inge

 
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