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Geschrieben von Silvia3 am 16.05.2021, 19:51 Uhr

Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Wir müssen bis morgen folgendes Problem klären, vielleicht können ja einige hier Input geben:

Meine Tochter ist bis Ende Juni noch Schülerin, danach "nichts", ab Mitte Oktober hoffentlich Studentin.

Nun möchte die Tochter morgen einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben, mit dem sie monatlich rund 1500 € verdient.

Wie machen wir das am geschicktesten mit den Sozialabgaben?

Sie hat parallel noch einen Minijob (450 €, Gastro), bei dem sie aber im Moment wegen Corona nichts verdient, geht aber bald wieder los und da wird sie zumindest am Wochenende mal aushelfen.

Das Problem ist, dass sie als Schülerin nur max. 450 € verdienen dürfte, um nicht krankenversicherungspflichtig zu werden. Allerdings darf man meines Wissens ein oder zweimal im Jahr über dieser Grenze verdienen. Im Mai bleibt sie darunter, aber Juni und Juli wäre sie über 450 €.
Danach ist sie in der Übergangszeit zwischen Schule und Studium und darf 70 Tage sozialabgabenfrei arbeiten. Werden Juni und Juli auf diese Zeit angerechnet? Macht ein Midijob Sinn?

Das Thema ist mir leider gerade erst richtig bewusst geworden, morgen früh rufe ich bei der Krankenkasse an. Aber vielleicht hat jemand hier eine Idee, welche vertragliche Gestaltung man dem Arbeitgeber vorschlagen könnte, damit nicht zu viel von dem Geld gleich weggeht?

Silvia

 
18 Antworten:

Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von ichunddu am 16.05.2021, 20:01 Uhr

Ab wann wäre denn der Vertrag für den Job mit 1.500 Euro?

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von Silvia3 am 16.05.2021, 21:28 Uhr

Ab 26.05. bereits.

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von Berlin! am 16.05.2021, 23:54 Uhr

Sei mir nicht böse.....aber fällt Euch das nicht reichlich spät ein?

Und dann erwartest Du in diesem Forum wirklich passende, kompetente Hilfe auf einen Beitrag, der vermutlich gar nicht umfassend ist?
(Wie alt ist Deine Tochter? Wie und wo versichert? Verdienst bisher? Steuerlich bereits erfasst etc. pp.)

Und warum müsst ihr den Vertrag gestalten?

Bitte sucht Euch jemanden vor Ort der sowas kann. Sonst geht das gewaltig nach hinten los.

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von Silvia3 am 17.05.2021, 7:05 Uhr

Danke für deine überaus hilfreiche Antwort.

Die Tochter hatte am Mittwoch überraschend ein Vorstellungsgespräch für einen Aushilfsjob in einem Kleinbetrieb, wo man sich sicher nicht mit den Feinheiten der Besteuerung von Schülern auskennt. Und ja, auch ich habe immerhin bis Sonntag gebraucht, zu realisieren, dass das mit den Sozialabgaben nicht ganz einfach ist, weil sich ihr Status ändert und sie nicht unter die Regelung zur Überbrückung der Zeit zwischen Schule und Studium fällt.

Silvia

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von Lenovo am 17.05.2021, 7:05 Uhr

Da sie ab Oktober Studentin sein wird (und da auch selbst versichert sein wird - wenn auch Studententarif) und der Übergangszeitraum deutlich über zwei Monate geht wird sie sich schlicht und ergreifend selbst versichern und somit Sozialabgaben zahlen müssen.

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von Caot am 17.05.2021, 7:39 Uhr

Mein Teen hat auch einen Job. Er zahlt keine Abgaben, obwohl der Lohn teilweise recht hoch ist. Allerdings musste er den Nachweis Schüler erbringen. Die Schule gibt aber immer an, dass man für das Schuljahr 2020/2021 Schüler ist. Und das Schuljahr geht, ich bin mir nicht ganz sicher, auch über die Ferien. Hier ist. Ein Teen immer bis zum ersten Schultag des neuen SJ „Schüler“.

Darüber hinaus müsste dein Kind von der Uni „Studentin“ als Nachweis erbringen, dann ist das eine klare Sache.

Was mich wundert, warum die Firma ihren Steuerberater nicht konsultiert. Das wäre ja am einfachsten. Der kann genau sagen was dein Kind vorlegen muss, damit keine Abgaben gezahlt werden müssen. Ich würde das dort noch einmal ansprechen.

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Midijob geht auch nur bis 1.300 Euro

Antwort von cube am 17.05.2021, 7:52 Uhr

Würde ihr also auch nichts nutzen.
Hat sie für den Minijob einen Vertrag? Wenn ja, wird es noch komplizierter. Dann hätte sie nämlich 2 Jobs und einer davon muß der Hauptjob sein mit dem sie Steuer - und Sozialabgabenpflichtig wird. Inkl. KV. Steuererklärung wird sie auch machen müssen.
Die 70 Tage gelten für Studenten, die in den Semesterferien mehr verdienen dürfen als während der Vorlesungszeiten. Arbeitet ein Student mehr als 70 Tage über dem Zulässigen, verliert er auch seinen Studentenstatus und wird voll versicherungspflichtig.
Aktuell ist sie aber nicht mal Studentin.
Für mich heißt das: sie arbeitet ganz normal, muß sich ganz normal als AN versichern etc.
Der AG wird nichts gesagt haben, weil eine Nicht- Schülerin, Nicht- Studentin für ihn einfach ein ganz normaler, befristeter AN ist.
Weiß der AG vom Minijob?

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Re: Schüler ab 17

Antwort von cube am 17.05.2021, 7:58 Uhr

dürfen auch nur 20 Tage lang mehr als 450 Euro verdienen meines Wissens nach, um nicht steuer/sozialabgabenpflichtig zu werden.
Ruf mal bei der Minijobzentrale an und frag da nach. IdR können die bei sowas gut helfen.

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von linghoppe. am 17.05.2021, 8:26 Uhr

wenn sie dann im Okober Studentin ist, reicht doch der Minijob (450 €, wie soll sie dann noch einen befristeten Job plus Studieren in die Reihe bekommen?

wenn Sie das daann wirklich will, dann kommt sie dann bei 1500 € verdienst
nicht drumherum eine Krankenkasse Beirag zu zahlen.

Erkundige dich, ob sie dann nur enem kleinen Beitrag bezhalen muss, oder eine eigene
haben muss..
Aber wie soll sie sich dann noch auf das Studium konzentrieren ..

Arbeiten schreiben, Mündlcihe Prüfungen etc... wie will sie dies dann Zeitlich hinbekommen?

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Habe es klären können

Antwort von Silvia3 am 17.05.2021, 8:54 Uhr

Das Gesetz über kurzfristige Beschäftigungen wurde am 7.5. Mai geändert. Man kann nun 102 Arbeitstage sozialabgabenfrei arbeiten, ohne Verdiensthöchstgrenze. Dies gilt nicht nur in der Zeit zwischen Schule und Studium (wie ich fälschlicherweise angenommen hatte), sondern für alle Arbeitnehmer.

Diese Regelung passt genau für ihre Bedürfnisse, und das wird sie dem AG nachher vorschlagen.

Silvia

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Re: Und die KK?

Antwort von cube am 17.05.2021, 9:00 Uhr

Soweit ich weiß, darf deine Tochter dennoch nur 6640 Euro im Jahr verdienen um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen.
Sprich defintiv mit der KK nochmal - die brechen dir sonst nachträglich das Genick.

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von kirshinka am 17.05.2021, 9:11 Uhr

Krass - welche Wege es gibt...

Sorry - aber mir einigermaßen unverständlich.

Aber ich bin eh dafür, dass Kinder bis zum Ende der Ausbildung beitragsfrei in der Krankenversicherung sein sollten.
Erwachsene dafür sollten IMMER Beiträge bezahlen müssen - egal ob Hausfrau/-Mann oder erwerbstätig. Entsprechend ihres Verdienstes natürlich.

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Re: Und die KK?

Antwort von Silvia3 am 17.05.2021, 9:36 Uhr

Die Info habe ich von der Krankenversicherung, die Knappschaft hat es mir bestätigt. Die befristete Beschäftigung läuft über die Knappschaft.

Silvia

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In die Familienversicherung der gesetzlichen KK....

Antwort von Trini am 17.05.2021, 11:07 Uhr

...kann sie doch mit Aufnahme des Studiums zurück.

Und gegenüber der Versichertengemeinschft wäre es ja nur gerecht, wenn wer Einkommen erzielt, auch Beiträge zahlt.

Trini

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solange das Kindergeld nicht wegbricht...

Antwort von Ellert am 17.05.2021, 11:13 Uhr

...

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Re: Habe es klären können

Antwort von Berlin! am 17.05.2021, 12:38 Uhr

Ein AG sollte sowas wissen. Und wenn nicht: er sollte ein Lohnbüro haben, das sowas kann.

Was ist mit der KK?
Kindergeld?

Ich seh schon.....läuft.

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Re: Habe es klären können

Antwort von cube am 17.05.2021, 17:51 Uhr

Ich bin auch noch nicht so ganz überzeugt davon, dass die ganze Chose mit 1.500 Euro Gehalt plus Kindergeld so easy als Schülerjob läuft ... Aber wer weiß: vielleicht macht Corona es möglich?

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Re: Wie Arbeitsvertrag Schülerin sinnvoll gestalten?

Antwort von Badefrosch am 20.05.2021, 8:44 Uhr

Ich denke da muss sie sich selbst versichern.

Als Studentin zählt weniger das Einkommen, sondern eher die Stundenzahl, da darf man wohl maximal 20 Stunden arbeiten.

Sonst kenne ich auch nur diese Grenze mit 6640 Euro um Jahr, was etwa 550 Euro sind im Monat.

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