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von FrauKrause  am 26.05.2014, 21:05 Uhr

Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

gerschaft, sind ja nicht wenige, ca 1.000.000 Leute in D. Die können alle zweimal wählen.

Eigentlich ist diese Wahl ungültig.

Oder kommt nur mir das so vor?

LG

 
20 Antworten:

passend dazu heute:

Antwort von Sternspinne am 26.05.2014, 21:09 Uhr

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/doppel-waehler-giovanni-di-lorenzo-staatsanwaltschaft-mit-verfahren-a-971765.html

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Pamo am 26.05.2014, 21:19 Uhr

Meinst du jetzt bei der Europawahl?

Die dürfen ganz klar nicht zweimal wählen, sondern versichern bei ihrem Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis am Wohnort sogar an Eides statt, dass sie in keinem anderen Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Und mit der Staatsbürgerschaft hat es gar nichts zu tun, sondern mit dem Wohnort. Also darf ein Deutscher, der in Italien wohnt und dort im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen ist, nur in Italien wählen und nicht in D. Auch wenn er nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Oder mißverstehe ich deinen Beitrag?

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von MillyKakao am 26.05.2014, 22:14 Uhr

Ich habe zwei Staatsbürgerschaften und durfte natürlich nur einmal wählen und zwar in meinem Wohnort.

LG Milly

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Sicilia73 am 26.05.2014, 22:19 Uhr

Ich habe auch die doppelte Staatsbürgerschaft und habe von beiden Wahlzettel erhalten.
Ich bin nur für Deutschland wählen gegangen, weil ich sicher bin, daß unser Konsulat das wieder irgendwie verbummelt hat.
Aber anscheinend bin ich da nicht als einzige betroffen

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von DK-Ursel am 26.05.2014, 22:24 Uhr

Hej allesammen!

dafür standbei uns in den Zeitungen/Nachrichten, daß mancher EU-Bürger hier nicht wählen durfte (ich durfte) --- man könnte somit böse sagen:
So gleicht es sich wieder aus

Scheint, als ob die mit "Ausländern" jedweder Art nicht so richtig klarkommen...

Gruß Ursel, DK

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von .Anna. am 26.05.2014, 23:37 Uhr

Man sieht ja jedem einen Fehler oder auch Irrtum nach...

Dass aber Herr Di Lorenzo noch dafür eintrat, er dürfe wohl zweimal wählen, weil er doch zwei Pässe habe, macht betroffen.

Vom Chefredakteur der "Zeit" erwartet man das nicht, oder ?!

Und wem schadet das jetzt ? Europa :-(
Danke, Di Lorenzo : Einmal kurz dumm daher geredet und viele Mitstreiter verprellt...

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von bea+Michelle am 27.05.2014, 8:26 Uhr

Die dürfen nicht 2 x wählen! in dem Brief, den mein Mann vom Knsulat bekam, steht es extra drin, einmal Landessprache und einmal in Deutsch

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Mehtab am 27.05.2014, 10:03 Uhr

Hallo,

für mich ist es schon klar, dass die nicht zwei Mal wählen dürfen. Komisch, dass der Chefredakteur der Zeit das nicht gewusst hat. Na ja, die Wahlbeteiligung war eh nicht so berauschend. Vielleicht haben unsere ausländischen Mitbürger sie durch das zweimalige Wählen etwas aufgepeppt.

In Zukunft muss das wohl besser zwischen den Ländern koordiniert werden, damit das unterbunden wird, denn wenn Herr di Lorenzo das nicht bemerkt hat, kann man es von Lieschen Müller schon gar nicht erwarten, dass sie weiß, dass sie nicht zwei Mal wählen darf. Europa ist eben noch eine Baustelle, die erst fertiggestellt werden muss, bevor weitere Länder aufgenommen werden.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Pamo am 27.05.2014, 10:24 Uhr

Mehtab, das wird bereits zwischen den Ländern koordiniert. Der Bundeswahlleiter vergleicht Wählerverzeichnisse mit den Wahlleitern der anderen EU-Staaten. Ich sags nochmal: die Wähler versichern eidesstattlich, dass sie eben nicht zweimal wählen. Wenn sie es dann trotzdem tun, kann das Konsequenzen haben.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2014, 12:04 Uhr

Sei mir nicht böse, Pamo, aber ich finde Dein Vetrauen in die für einen sinnvollen Abgleich nötige Datenqualität und personelle Ausstattung irgendwie herzerwärmend.

Doppelwahlen lassen sich (derzeit) nicht verhindern. Man muß vertrauen, daß die Wähler erstens wissend und zweitens ehrlich sind.

Egal, welche der beiden Eigenschaften Herr Di Lorenzo abging - beides ist für ihn EXTREM peinlich. Allerdings mochte ich ihn noch nie und kann mir daher eine gewisse Häme nicht verkneifen.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Pamo am 27.05.2014, 12:09 Uhr

STT, natürlich gibt es die Doppelwähler. Mißbrauch ist immer möglich. Legal ist es aber nicht und mir scheint, dass genau das hier diskutiert wird: Ist es legal/ok doppelt zu wählen? Und die Antwort ist ganz eindeutig nein.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2014, 12:27 Uhr

Ich denke, es ging eher darum, daß es möglich ist bzw. wie man so doof sein kann, nicht zu wissen, daß es verboten ist.

Ja, es ist möglich, und wird auch noch lange möglich sein. Das technisch zu verhindern (oder zumindest zu erschweren), davon ist Europa noch weeeeeeit entfernt.

Ich behaupte, daß es sogar innerhalb Deutschlands möglich ist, wenn man es dumm (oder schlau) genug anstellt mit der An-, Ab- und Ummeldung. Denn den Abgleich der Meldedaten bekommt man nicht mal innerhalb Deutschlands so geregelt, daß ich (von der IT kommend und als Datenbankfummlerin mit Tendenz zur 100%-Lösung beschäftigt) das als ausreichend betrachten würde.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Leena am 27.05.2014, 12:28 Uhr

Na ja, di Lorenzo ist ja nun mal sowohl als in der EU-lebender Italiener als auch als hier lebender EU-Bürger wahlberechtigt - welche Wahl er davon wahrnimmt, ist seine Sache. Aber soweit mir bekannt ist, muss er bei der Wahl im Konsulat unterschreiben, dass er nicht doppelt wählt. Wenn er schon nicht weiß, dass er nicht zweimal mitwählen darf (was an sich, gerade bei jemandem in seiner Position schon peinlich genug ist *grins*), dann finde ich es mindestens genauso peinlich, dass er sich offensichtlich nicht einmal die Mühe macht zu lesen, was er selbst unterschreibt.

Wobei ich mir sicher bin - wenn er etwas in seinem Leben rückgängig machen könnte, dann wäre es sicherlich diese Aussage bei Günther Jauch in der Sendung am Sonntag Abend. :-)

Wobei ist es von der AfD wiederum "typisch" finde, ihn sogleich deswegen anzuzeigen. *örgs*

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Leena am 27.05.2014, 12:30 Uhr

Ich habe zwar vom Datenbankfummeln so gar keine Ahnung, gebe Dir aber hinsichtlich der Meldedaten sofort recht, STT! :-)

Im Übrigen IST die doppelte Auflistung im Wählerverzeichnis sowohl in Italien als auch in Deutschland gar nicht unzutreffend, denn als in der EU-lebender EU-Bürger darf man es sich quasi aussuchen, ob man im Heimat- oder im Wohnsitz-Land wählt. Nur darf man es eben nur einmal tun - und unterschreibt das auch bei der Stimmabgabe.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Pamo am 27.05.2014, 13:01 Uhr

Naja, ich habe die letzten Wochen beruflich nichts anderes gemacht als bei der Wahlorganisation in Wählerverzeichnissen rumzuwühlen, Antragsformulare auf Eintrag oder Streichung etc. auseinander zu klamüsern...

Nichts ist perfekt, aber ich fand es überraschend gut. Hatte mehr Chaos erwartet. Also eine gute Erfahrung auf meiner Seite.

Und übrigens war jedem einzelnen Europawähler aus dem Ausland oder im Ausland (mit dem ich zu tun hatte), vollkommen klar dass er nur eine Stimme hat.

Und mit der doppelten Staatsbürgerschaft hat die Doppelwahl schon mal gar nichts zu tun.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.05.2014, 13:15 Uhr

Das mit den Daten hatten wir ja schon öfter. Mir tun sich da sowohl innerhalb meiner Tätigkeit als auch im privaten Umfeld immer neue Abgründe auf und mich erstaunt, wie treuherzig die Deutschen dennoch glauben, daß der deutsche Staat da ja so megaprima und vorbildlich organisiert sei. Wobei ich das bis vor kurzem ja auch noch geglaubt habe *seufz*.

Da sich jeder EU-Ausländer quasi spontan entscheiden kann, ob er in der Botschaft für sein Heimatland oder im Wahllokal für sein Wohnland wählt, müßte man es im Nachhinein prüfen - und das halte ich für kaum darstellbar.

Bei der bayerischen Kommunalwahl im März war ich als Wahlhelferin eingeteilt für die Auszählung der Briefwahl. Wir haben MANUELL jeden Briefwahlumschlag geprüft, ob derjenige (versehentlich) auch im Wahllokal gewählt hat. Eine Prüfung, um solche Doppelwahlen von EU-Bürgern auszuschließen, müßte ähnlich stattfinden, würde aber wahrscheinlich schon an der zeitnahen Kommunikation zwischen den Botschaften und den lokalen Wahlämtern scheitern.

Das Positive dieser Defizite: Der Staat fällt als "Big-Data-Sammler" aus. Er hat zwar eine Menge Daten, aber die sind erstens von zweifelhafter Qualitat, und zweitens ist er kaum in der Lage, die an verschiedenen Orten von verschiedenen Behörden ermittelten Daten zusammenzufügen. Ganz generell sowieso, aber das "föderale Schichtmodell" (Kommune, Landkreis, Bezirk, Land, Bund - so ist die Hierarchie zumindest in Bayern) verkompliziert es noch.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Pamo am 27.05.2014, 13:26 Uhr

Vielleicht war es in deiner Stadt anders organisiert, aber hier gab es eine Ausschlussfrist für Eintragungen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl. Eine spontane Entscheidung dafür und dementsprechend schneller Eintrag war nicht möglich. (und wiederum: Bei Antrag schriftliche Erklärung an Eides statt dass nirgendwo anders gewählt wird/wurde)

Ich will den deutschen Staat und seine Professionalität nicht schönreden. Gerade weil ich da schlimme Bedenken hatte, war ich von der Funktionsfähigkeit des Systems angenehm überrascht.

Komisch, dass bei euch keine Datensammlung über erfolgte Briefwahl erfolgte. Hier war sofort im System ersichtlich, ob bereits ein Wahlschein ausgestellt worden war. Darüber hinaus wurden die vor der Auszählung von Hand nach Wahlscheinnummern sortiert - Dubletten wären aufgefallen. Das war hier topp.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von DecafLofat am 27.05.2014, 13:44 Uhr

ich war auch schon häufiger wahlhelfer, im verzeichnis ist immer gekennzeichnet wer briefwahlunterlagen erhalten hat und wer somit nicht mhr persönlich seine stimme abgeben kann am wahltag.
die geschichte mit di lorenzo ist echt ne lachnummer. wen wollte er beeindrucken mit seiner nabelschau bei jauch, dass er das thema ins gespräch bringen wollte damit, glaub ich ihm nicht.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von Eileen am 27.05.2014, 13:55 Uhr

????
Ich bin EU Staatsbürgerin und durfte in D zum Glück für die EU wählen. Von meiner Botschaft habe ich zwar Unterlagen bekommen für die Bundes-Wahl meines Heimatlandes aber DEFINITIV NICHT für die EU !!!!!
Ich habe somit NIE die Möglichkeit gehabt 2x zu wählen.

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Re: Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Antwort von DK-Ursel am 27.05.2014, 18:05 Uhr

Hej allesammen!

Eileen, jetzt mußt Du aber - glaube ich - unterscheiden:

Wir leben als EU-Bürger nicht in unserem Heimatland, haben dadurch vermutlich nur 1 Staatsbürgerschaft und für die wählen wir auch .. in unserem Wohnortsland.

Ich werde mal nachforschen,wie es meiner Tochter ergangen ist -- die hat 2 Staatsbürgerschaften, durfte wählen und ich klann ir fast nicht vorstellen,daß die hier irgendwas unterschrieben hat.
Ichglaube,den meisten ist gar nicht bewußt, daßsie auch Deutsche ist --- auchan staatlichenStellen haben wir da manchmal großes Staiunen geweckt, wenn ich von 2 Pässen sprach!


Herrdi Lorenzo jhat sichschlichtweg blamiert - und sein Stolz auf 2 Wahlmöglichkeitendürfte inzwischen verpufft sein.
Aber da bin icherstmals(?) einig mit SST: Ich mochte ihn auch noch nie wirklich und daher tut er mir zumindest nicht leid.
Wenn man was unterschreibt (und lesen kann), soltle man es auch durchgelesen haben ---sonst steht die Waschmaschine eben irgendwann vor der Tür --- oder der Ärger, den er jetzt hat.

Frage ist nur, ob erwirklich was unterschreiben, eidesstattlich erkären etc. mußte...

DANN haben die Ämter versagt ... DAS kann man ihm nicht unbedingt ankreiden - höchstens moralisch.... oderintelligenzmäßig ... oder sonstwie...

Gruß Ursel, DK

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