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Geschrieben von tinai am 20.05.2006, 12:03 Uhr

Wer kennt sich mit Warmmiete aus?

Hi Maleja,

da hilft am besten und schnellsten der Mieterschutzbund. Ich persönlcih würde da nie reingehen, aber für diese Familie macht es Sinn.

Ich weiß nicht, ob es in den Bundesländern unterschiedlich ist. m.W. ist es in BAWÜ aber so, dass Mieter einen Anspruch auf eine exakte Abrechnung der Nebenkosten haben. Hier ist ja noch einmal die Kaltmiete ausgewiesen insofern braucht man noch nicht einmal streiten, welcher Anteil für die Nebenkosten bestimmt ist.

Für den Vermieter ist es auch so gut wie unmöglich die Mieter rauszuklagen, selbst wenn sie überhaupt keine Miete mehr zahlten (jaja, war schon in der Situation).

Als erstes sollten Sie einen Brief schreiben, dass sie für die letzten Jahre und dieses Jahr eine Nebenkostenabrechnung wünschen (für die letzten 9 Jahre gehts wohl nicht mehr, abe rich kenne die Verjährungsfristen nicht).
Wenn sie dann nach vier Wochen keine bekommen, dann der zweite Brief, dass sie die bis zum Tag X wünschen und ansonsten ab Monat Y nru noch die Kaltmiete überweisen bis sie die Nebenkostenabrechnung bekommen.

Gruß tina

PS: Ihr solltet aber auch mal schauen, ob denn mit einer Erstattung überhaupt zu rechnen ist, sonst geht der Schuss nach hinten los. Es muss nicht zwingend so sein, dass immer nur der Vermieter im Vorteil ist, wenn er keine macht, kann auch Faulheit sein.

 
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