Geschrieben von shinead am 25.04.2011, 21:50 Uhr |
Wer kennt sich aus UNtrhalt und Krankengeld??
Wenn ein Titel besteht über 227 Euro muss Dein Mann diese Summe zahlen. Das ganze geht so lange, bis entweder der Titel nicht mehr gültig ist (z.B. Volljährigkeit des Kindes), oder aufgrund einer (beantragten) Neuberechnung eine neue Unterhaltshöhe festgelegt und neu vertitelt wird.
227 Euro ist schon weniger als der Mindestunterhalt... *nurmalsozumdenkenmitgeb*
Gruß
Corinna
- Wer kennt sich aus UNtrhalt und Krankengeld?? - Meli 05 25.04.11, 21:02
- Re: Wer kennt sich aus UNtrhalt und Krankengeld?? - shinead 25.04.11, 21:50
- Re: Wer kennt sich aus UNtrhalt und Krankengeld?? - deischuhzu 26.04.11, 6:24
Gestern Osterfreud, heute Osterleid
Nochmal zum Thema Glaube:
Grrr- bodenloser tödlicher Leichtsinn, wie ich das hasse...
Begleitetes Fahren - jemand umfassend Ahnung?
@desire, wegen Glauben
Woher Geld nehmen? ODER "ich bin am A****"(lang)
Osterdesaster
Snuggels - tja und wer noch will
Krankenkassen sparen?