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Geschrieben von shinead am 25.04.2011, 21:50 Uhr

Wer kennt sich aus UNtrhalt und Krankengeld??

Wenn ein Titel besteht über 227 Euro muss Dein Mann diese Summe zahlen. Das ganze geht so lange, bis entweder der Titel nicht mehr gültig ist (z.B. Volljährigkeit des Kindes), oder aufgrund einer (beantragten) Neuberechnung eine neue Unterhaltshöhe festgelegt und neu vertitelt wird.

227 Euro ist schon weniger als der Mindestunterhalt... *nurmalsozumdenkenmitgeb*

Gruß
Corinna

 
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