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Geschrieben von malwinchen am 11.05.2011, 20:24 Uhr

wenn du bereits einen kurs für rückengymastik im schwimmbad gemacht hast und

nur schwimmen gehst, um deine übungen zu machen, dürfte das vielleicht sogar machbar sein. ich gehe ja mehrmals wöchentlich in der mittagspause schwimmen und kenne inzwischen auch ein paar leute, die ebenfalls ihre mittagspause mit schwimmen verbringen - einige machen dort ganz gezielt übungen für ihren rücken, die sie in speziellen kursen gelernt haben. ich habe nun nicht gefragt, ob diese kurse von krankenkassen übernommen werden und kann morgen nicht fragen, weil ich keine zeit habe...frage doch einmal deinen arzt, ob und in welcher form solche aktivitäten für den rücken auch während der arbeitsunfähigkeit gewollt und/oder geduldet sind. oder rufe doch einmal deine krankenkasse an...

 
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