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Geschrieben von Johanna3 am 15.06.2017, 14:06 Uhr

Wenn das so wäre

"Er, sie oder es schaffen es aber, dabei nicht ausfallend zu werden."

Mir ist anhaltiner absolut unsympathisch (bin ich halt ein ahnungsloser "Gutmensch") .
Dennoch gehe ich davon aus, dass er oder sie weiß, ab wann es sich nicht mehr um gefühlte Beleidigungen handelt, sondern solche, die den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung erfüllen.

"Widerlich" kann per Definition des Dudens ein anderer Begriff für "völlig unsympathisch" sein. Es wäre also KEIN Grund jemanden zu sperren!

Einen Menschen, völlig egal ob sympathisch oder nicht, als "er, sie oder es (!) zu bezeichnen, KÖNNTE schon eher ein Grund sein.

 
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