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Geschrieben von Hannehoch6 am 04.08.2011, 13:01 Uhr

Wegen Unterhalt für die Kinder....

Anscheinend vergessen viele AE das beide Eltern rechtlich gesehen unterhaltspflichtig sind. Derjenige, bei dem das Kind lebt, hat seinen Unterhalt in Form von Betreuungsunterhalt zu leisten, der andere in der Form des Barunterhalts. Wer sich darüber beschwert, kann seine Kinder in die Obhut des Jugendamtes geben und auch unbeschwert weiter leben. Hier jetzt den Aufwand mit Kindern gegen zu rechnen, finde ich unpassend, da man sich ja für die Kinder entschieden hat und wer als AE Vollzeit arbeitet bekommt doch Unterstützung vom Jugendamt für die Kitakosten bzw. kann sich diese anteilig noch beim anderen Elternteil holen.

Klar ist es anstrengend, Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bringen aber da sollte man sich eben überlegen, was einem wichtig ist im Leben und Unterstützung kann man sich von allen Seiten holen, wenn man es nicht hin bekommt.

 
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