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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 19.05.2011, 10:50 Uhr

Was wäre denn,

wenn das als "Kindesnötigung" zählte?
Würde deine Freundin dann einen Prozess anstrengen? Zum Anwalt rennen?

Ich finde sowas über 7 Ecken eh nicht klärbar. Das soll mal die Mutter des betreffenden Kindes mit der Erzieherin allein ausmachen. Von Worten wie "Nötigung" würde ich da aber absehen.

LG
S

 
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