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Geschrieben von Leena am 16.01.2006, 15:50 Uhr

Was ist gerecht??

Zunächst einmal tut es mir wirklich leid, und ich verstehe absolut nicht, wie irgendein Elternteil so etwas seinem eigenen Kind (oder überhaupt irgendeinem KIND) antun kann.

Trotzdem haben wir in der BRD ein Rechtssystem, das nicht auf Rache und Strafe, sondern in erster Linie auf Resozialisierung des Täters ausgelegt ist. Und der Richter kann auch nicht unbedingt danach entscheiden, was er glaubt, sondern er muss sich an die vorliegenden Beweise halten, und eventuelle Zweifel gehen da grundsätzlich zu Gunsten des Beschuldigten. Wenn es also nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde, dass die Berührung auf der Haut und eben NICHT (nur?) auf der Kleidung stattfand, dann muss der Richter zugunsten des Beschuldigten davon ausgehen, dass sie auf der Kleidung waren... Wenn laut Deine Tochter also bei der polizeilichen Vernehmung davon gesprochen hat, dass es auf der Haut war, bei der Vernehmung durch die Gutachter jedoch dies nicht hinreichend eindeutig so ausgesagt hat, so dass die Gutachter nicht sicher davon ausgehen konnte, ob er das Kind auf der Kleidung oder auf der Haut berührt hat, so hat der Richter nicht wirklich viel Spielraum... "gerecht" oder "nicht gerecht" gibt es da nicht unbedingt. :-/

Und für einen Ersttäter (war Dein Ex doch, oder?) und einen, zumindest laut Gutachten, "unklaren" Fall ist das Urteil mit 12 Monaten zur Bewährung und 80 Sozialstunden schon relativ hoch, schätze ich. (Bewährung - wie gesagt, es geht in unserem Rechtssystem nicht um Rache oder Strafe, sondern darum, den Täter letztlich wieder zu resozialiseren.)

Und was die Frage betrifft, ob Dein Ex "krank" ist oder so etwas "wieder macht" - ich denke, das können Laien nicht beurteilen und Fachleute in den meisten Fällen auch nicht unbedingt. So kann man dazu jedenfalls nicht wirklich etwas sagen... Besteht denn die Gefahr, dass sich so etwas Deiner Tochter gegenüber wiederholen könnte? Das wäre natürlich absolut schrecklich... Ich nehme an, im Moment findet kein Umgang mit dem Vater statt, oder der Umgang wurde gerichtlich ausgesetzt?

Hast Du Dich denn schon einmal an eine Opferschutzorganisation wie den "Weißen Ring" o.ä. gewandt? Die sind doch eigentlich sehr engagiert, was die Betreuung der Opfer noch einer solchen Tat anbelangt... was unser Rechtssystem definitiv nicht leistet, da hast Du völlig recht. :-(

Ansonsten - natürlich hast Du auch recht, dass unser Rechtssystem Eigentumsdelikte tendentiell stärker mit Strafe bedroht als Delikte wie Körperverletzung, Missbrauch etc., dies hat historische Gründe, und ob dies wirklich so richtig ist, bzw. ob dies heute noch richtig ist, darüber kann man sicherlich streiten. Dennoch ist Dein Vergleich zwischen der "milden" :-/ Strafe, die Dein Ex für den Missbrauch bekommen hat, und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht ganz passend - glaube mir, ich habe beruflich mit Steuerhinterziehung zu tun, und da muss es wirklich schon SEHR heftig kommen, damit ein Angeklagter wegen Steuerhinterziehung tatsächlich ins Gefängnis muss.

Oder auch der Vergleich mit dem Lidl-Erpresser, der seinerzeit zu einer Haftstrafe von4 Jahren und neun Monaten verurteilt worden war - das war "räuberische Erpressung" (§ 255 StGB, zu bestrafen wie Raub), da der Tätung die Erpressung unter "Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" begangen hat, und entsprechend beträgt der Strafrahmen für eine solche Tat nach dem StGB mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Außerdem hat der Täter dort "Rotkohlgläser, Frischkäse - und Wurstpackungen mit Salz oder Spiritus präpariert", und meiner Meinung nach ist es grundsätzlich eine bloße Schutzbehauptung, wenn er erklärte, er habe extra kein Gift verwandt und die Manipulationen so gestaltet, dass jeder Kunde sie habe sehen können - meine Güte, es gibt auch kurzsichtige/blinde Kunden, die so etwas eben nicht hätten sehen können, und besonders gesundheitsfördernd ist Spiritus und Salz auch nicht - zumal Salz in relativ geringen Dosen für Kinder schon tödlich sein kann, und bei einer Verkettung unglücklicher Umstände hätte es dabei sehr wohl Tote geben können (z.B. ein "versalzener" Joghurt, ein Kind will den nicht essen, das Elternteil denkt, es stellt sich nur an, probiert nicht selbst davon und nötigt das Kind, den Joghurt samt Salz aufzuessen - auszuschließen wäre so etwas nicht, oder?!?). Außerdem musst Du bedenken, dass der Lidl-Erpresser bereits 1985 wegen 10 (!) Banküberfällen zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war, er also wegen Raubes einschlägig vorbestraft war... so etwas führt auch zu einer höheren Strafe als bei einem "Ersttäter".

 
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