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Geschrieben von saulute am 10.10.2005, 21:45 Uhr

Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Wenn man kein Flüchtling ist? Warum muß man beim Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit, die zuvorige ablegen? Das wußte ich nicht und finde es schon sehr diskriminierend. In Litauen darf man bis zu 3 Staatsangehörigkeiten haben in USA soviel ich weiß auch. Denn mein ehemaliger Chef hatte amerikanische, argentinische und französische Staatsangehörigkeit gehabt, und die amerikanische als letzte beantragt.

 
38 Antworten:

Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 21:50 Uhr

Wozu braucht man denn bitte drei Staatsangehörigkeiten???

Zwei kann ich ja noch verstehen: das Land aus dem man kommt und das Land in dem man lebt. Dazu muß man aber kein "Flüchtling" sein.

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 21:51 Uhr

Um ehrlich zu sein kenne ich einige Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Leider ist das mit einer Lüge verbunden, da du bei einigen Formularen die 2. Staatsbürgerschaft angeben müsstest.

Länder die mehrfach Staatsbürgerschaften erlauben, machen keine Meldung.
Es funktioniert allerdings am besten bei denen die als KInder doppelte Staatsbürgerschaft haben, denn diese müssten sich erst mit 18 entscheiden.

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Re: na weil man beispielsweise...

Antwort von saulute am 10.10.2005, 21:54 Uhr

Eltern hat, die verschiedene Staatsangehörigkeit haben und in einem anderen Land lebt? Aber danke, dass du mir die Frage beantwortet hast.

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 21:54 Uhr

Angenommen jemand ist in Brasilien von deutschen Eltern geboren und verheiratet sich mit einem Amerikaner.

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ojeoje das thema wurde schonmal

Antwort von titu am 10.10.2005, 21:59 Uhr

heiss durchgekaut,
da pass mal auf.... da kommen nämlich ganz ganz tolle begründungen/vermutungen bei manchen hervor...
Meine Zarah bekam automatisch die deutsche, so wie jetz mein Sohn im Januar auch, entscheiden geht aber nur zwischen 2!
Also Deutsch und Mutti opder Deutsch und Papi nationalität.
Bzw. natürllich auch ohne deutsch dann eben die der eltern.
Den Rest hat ninas super erklärt sie muss aber abgelegt werden..mit 18J
Tina

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Re: ninas59

Antwort von saulute am 10.10.2005, 21:59 Uhr

also meine Tochter hat zwei: litauisch und britische und beide wurden gleichzeitig beantragt und beide LÄnder wissen von jeweils anderen Staatsangehörigkeit. Zweitens, mein chef war kein Kind mehr, als er die drei Staatsangehörigkeiten behalten durfte. Darf man nun in Deutschland seine erste Staatsangehörigkeit behalten oder nicht, wenn man die deutsche beantragt oder nicht, und wenn nicht, warum?

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Re: noch mal an ninas59

Antwort von saulute am 10.10.2005, 22:11 Uhr

Mit einer Lüge verbunden??? Aber wenn ich eine ausländische Staatsangehörigkeit beantrage, muß ich doch meine alte angeben? Man weiß doch, dass ich davor logischerweiser eine andere gehabt haben muß.

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Nun frage ich mal ganz dumm:

Antwort von tinai am 10.10.2005, 22:12 Uhr

Warum sollte man mehr als eine oder zwei Staatsbürgerschaften haben?

Selbst wenn die Eltern eine andere haben, wo ist das Problem? Ich kenne viele, deren Eltern sind Türken und sie selbst haben sich für die deutsche Staatsbürgerschaft bewusst entschieden.

Oder denke ich jetzt zu eng? Helft mir auf die Sprünge.

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Gute Frage

Antwort von fusel am 10.10.2005, 22:18 Uhr

Da habe ich leider auch keine Ahnung und nachvollziehen kann ich es nicht. Blut und Ehre?! Abstammung?!

Meine Mutter ist Deutsch, mein Vater Amerikaner (uahh, jetzt schaudert es einige wieder wohlig, brr). Ich habe nur die amerikanische, meine Geschwister beide, wobei mein Bruder jetzt 18 ist und garnichts abgeben mußte. Er muß sich nur entscheiden, wo er den Wehrdienst ableisten will.
Der Unterschied zwischen mir und meinen Geschwister ist der das ich zwar auch in Deutschland aber in einem US-Militär-Krankenhaus geboren wurde, was gleichbedeutend mit amerikanischen Hoheitsgebiet ist.
Ich könnte zwar ohne Probleme die deutsche bekommen, habe auch eine Aufenthaltsberechtigung inkl. Arbeitserlaubnis und ein deutsches Kind. Das lustigerweise nicht einfach Ami sein darf, die gucken eben eher danach ob die Leute "amerikanisch" sind und sich eingliedern und nicht ob der Urgoßvater mal Ami war. Stichwort: Russlandeutsche hier, was man wohl nicht als 100% gelungene Operation bezeichenen kann. - Aber seitdem die Welt, inkl. der BRD, in fröhlichen Antiamerikanismus versinkt, bilde ich mir ein nicht von der Fahne gehen zu können. Und das obwohl es mich früher nicht die Bohne interessiert welche Nationaltät ich habe, nehme ich jetzt ganz bewußt nicht die deutsche an :oP.

Die ehemalige rot/grüne Regierung wollte das zu Beginn ihrer Regierungszeit ändern, d.h. die deutsche Staatsbürgerschaft sollte man annehmen dürfen ohne die 1. abgeben zu müssen. Hat dann aber wie sooft ganz schnell den Schwanz eingezogen. Und nie mehr rausgeholt...

LG

fusel

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Re: noch mal an ninas59

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:19 Uhr

Bei jedem Passantrag musst du angeben ob du eine 2. Staatsangehörigkeit besitzt.
Ich denke ein Kreuzchen bringt dir dann Post ins Haus.

Deutschland kann dir die andere Staatsbürgerschaft nicht absprechen, und ist auf deine korrekten Angaben angewiesen.
Wie das formell läuft weiss ich leider nicht.

Aber Titu scheint da einiges drüber zu wissen. Mal sehen was sie noch sagt.

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Re: Nun frage ich mal ganz dumm:

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:27 Uhr

Angenommen jeder deiner Eltern hat eine andere Staatsbürgerschaft, würdest du dich nicht mit beiden Elternteilen identifizieren wollen?

Die Vorstellung in ein Urlaubsland zu fahren und die dortige Staatsangehörigkeit zu haben, hat schon was.

Kikipt wohnt in Portugal, wer weiss, vielleicht wollen ihre Kinder irgendwann in Deutschland leben?

Ich persönlich kann das nachvollziehen. Nachteile liegen bei den Männern, wenn jedes Land ihrer Staatsangehörigkeit Wehrpflicht hat.

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von welt-der-amelie am 10.10.2005, 22:29 Uhr

Also bei mir war es so: als ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragt habe, haben die deutschen Behörden gesagt, ich soll erst das russische ablegen.

Die Russen haben damit kein Problem, wenn ich die deutsche Bürgerschaft noch zusetzlich annehmen würde. Nun haben mir die deutschen Behörden gesagt, wenn Sie in Deutschland leben, sollten Sie auch so sein. Da konnte ich leider nichts mehr machen.

Allerdings, wenn die Russen mir in dem Ablegen von der russischen Staatsangehörigkeit abgesagt hätten- dann könnte ich die russische behalten und noch zusätzlich die deutsche bekommen. Das war ja bei mir nicht der Fall (das Warten hat aber 2,5 Jahre gedauert)

Jetzt bin ich endlich nach 3 Jahren insgesamt-Wartezeit deutsch und wenn ich ein mal im Jahr mit meiner Tochter nach Russland fliege, damit sie ihre Grosseltern sieht, muss ich ein Visum beantragen... So traurig es ist.
Ich weiss aber nicht warum Russlands- deutsche oder Flüchtlinge aus Russland damals diese Privileg hatten- beide Staatsangehörigkeiten zu bekommen.

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Schau mal hier

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:30 Uhr

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/doppelte.htm

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Re: noch mal an ninas59

Antwort von saulute am 10.10.2005, 22:30 Uhr

Häh? Bei Kindern verstehe ich, dass du beim Antrag einer Staatsangehörigkeit, vielleicht nicht angeben mußt, dass er schon eine hat. Aber wenn ich als erwachsene Litauerin eine deutsche staatsangehörigkeit beantragen würde, kann ich doch schlecht verheimlichen, dass ich schon eine habe, und zwar litauische. Oder gibt es so viele staatslosen an jeder Ecke? Bitte helft mir aus meiner dummheit! :-))

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:34 Uhr

Angenommen du würdest die russische Staatsbürgerschaft erneut beantragen, würde das in Deutschland nicht gemeldet werden, da Russland kein Problem damit hat.

Würde funktionieren, wäre aber nicht legal.

Allerdings müsstest du dir genau überlegen mit welchem Pass du reist.

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@saulute

Antwort von -Talia- am 10.10.2005, 22:35 Uhr

Hallo,
also sobald Du das Ofizielle JA also die Einbürgerung bei den Deutschen Behörden kriegst, musst Du Deine alte Staatsbürgerschaft abgeben um den Deutschen Perso zu kriegen.....war vor Jahren zumindest bei mir so...

lg

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Re: an tinai

Antwort von saulute am 10.10.2005, 22:36 Uhr

Wenn alles im EU- Rahmen ist, sicherlich braucht man nicht mehrere Staatsangehörigkeiten. Aber, wenn der Vater z.B. Deutscher, Mutter Amerikanerin ist und man lebt in Brasilien? Wenn ich nur Brasilianerin bin, kann ich nicht in amerika und in Deutschlan arbeiten. Wenn ich nur Deutsche und Brasilianerin bin, kann ich auch nicht ohne weiteres in Amerika leben und arbeiten, ohne Arbeitserlaubnis zu beantragen. Und umgekehrt.

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von welt-der-amelie am 10.10.2005, 22:37 Uhr

ja das stimmt auch, aber wenn ich jetzt wieder anfangen würde die russische Staatsangehörigkeit anzunehmen, dann wird es erst- wieder Haufen Geld kosten, zweitens- 2-3 Jahre Wartezeit, und drittens meine Nerven ja schon sowieso am Ende, wegen der ganzen Sache. Ich tue mal lieber 60 Euro fürs Visum nach Russland zahlen, das ich über Reisebüro innerhalb von 15 Tage bekommen kann. :)

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@welt-der-Amelie

Antwort von fusel am 10.10.2005, 22:37 Uhr

Russlanddeutsche sind deutscher Abstammung. D.h. irgendein Urgroßvater oder Mutter war mal deutsch. Ob die Familie seit X Generationen in Russland lebt ist wurscht.
Mehr isses nicht.

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@tinai

Antwort von -Talia- am 10.10.2005, 22:37 Uhr

huhu..ist bei mir auch so..meine eltern haben noch die türkische, ich die deutsche staatsbürgerschaft, wobei ich aber sagen muss das ich schon ganz gerne beide gehabt hätte....naja..
lg

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Re: @welt-der-Amelie

Antwort von welt-der-amelie am 10.10.2005, 22:38 Uhr

Ja da habe ich es doch schwerer gehabt, als sie, in JEDER Hinsicht! :)))

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Re: noch mal an ninas59

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:40 Uhr

Lies mal dazu die Antwort von Welt-der-Amelie.

Es kommt immer auf das jeweilige Land an.

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von Jake94 am 10.10.2005, 22:42 Uhr

Bin jetzt erschrocken, denn:
Mein Mann ist Brite und Niederländer.

Ich bin Deutsche.

Wir wohnen in den Niederlanden, wo auch unser Sohn geboren wurde.

Er (unser Sohn) hat bis jetzt einen britischen und einen niederländischen Paß. Jetzt habe ich noch einen deutschen für ihn beantragt.
Habe ich das jetzt falsch verstanden oder könnte es sein, daß das abgelehnt wird bzw. er muß dafür eine andere Staatsbürgerschaft "einbüßen"?
Oder ist das nur so, wenn er in Deutschland leben würde?
???

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Re: @saulute

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:43 Uhr

ja, aber es kann keiner Verhindern, dass du im nachhinein die Staatsbürgerschaft nochmal beantragst.

Die Reihenfolge ist relevant.

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Jake

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:44 Uhr

Kinder von deutschen Staatsangehörigen:

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte).
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. besitzt eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen!


habe ich gerade hier gefunden
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm

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hier der link zum thema

Antwort von titu am 10.10.2005, 22:46 Uhr

zum beispiel:
Deutschland wird weiterhin das einzige Einwanderungsland in Westeuropa bleiben, das die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit im Regelfall ausschließt. Die bestehenden Verordnungen werden in diesem Punkt sogar noch verschärft. Und das, obwohl die Verwaltungs-Praxis der letzten Jahre doppelte Staatsangehörigkeiten bei Einbürgerungen immer öfter tolerierte.


Evtl. hilft dir der link zur diskussion, da gings nicht produktiv um buergerschaft erwachsener aber so in etwa
http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=24127&forum=159

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@ninas59

Antwort von -Talia- am 10.10.2005, 22:47 Uhr

Ja das stimmt zwar, aber die türkischen Behörden haben es damals auch unter der Hand gemacht.....Du hast Deine Staatsbürgerschaft abgegeben und direkt nochmal beantragt, allerdings wenn die deutschen Behörden dahinter kommen können sie dich ausweisen und die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen....

lg

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Re: Jake

Antwort von Jake94 am 10.10.2005, 22:47 Uhr

Danke für die Info, da ann ich ja gleich beruhigt schlafen gehen :0) !

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Re: Jake

Antwort von titu am 10.10.2005, 22:49 Uhr

deshalb hab ich komplett die deutsche für die kinder gewählt...abwählen entscheiden...alles murks bzw. nur mit papierkram und GELD verbunden,
Gruss Tina

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Re: @ninas59

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:52 Uhr

ich habe nicht behauptet, dass es legal ist ;-)

Wenn viele aus dem gleichen Land das gleiche vor haben, ist leider die Wahrscheinlichkeit groß erwischt zu werden.
Ausserdem hat die Türkei keine großen Ambitionen ihre Staatsbürger an Deutschland zu verlieren.

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Re: Mein fazit

Antwort von saulute am 10.10.2005, 22:53 Uhr

Wenn man in Deutschland als Erwachsener oder Kind mit 18 seine frühere Staatsangehörigkeit ablegen, muß, weil man die deutsche beantragt, finde ich persöhnlich als Verletzung der Menschenrechte.

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Re: Mein fazit

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:54 Uhr

muss man nicht, habe ich gerade gefunden. Schau mal unter dem Posting an Jake. ;-)

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Nochmal der allgemeine Link für alle Betroffenen

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 22:58 Uhr

Ich glaube das ist sehr interessant.

http://www.info4alien.de/

Leider trifft es mich persönlich nicht :-(
Ich werde weiterhin Visas beantragen müssen :-(

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Re: Mein fazit

Antwort von saulute am 10.10.2005, 23:01 Uhr

Es geht mir nicht um Kinder, sondern, dass man als Erwachsener hier in Deutschland seine alte Staatsangehörigkeit abgeben muß. siehe Postings von welt-der-amelie. Finde ich sehr menschenrechtenverletzlich.

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Meinungen sind nicht gefragt

Antwort von ninas59 am 10.10.2005, 23:02 Uhr

leider :-(

aber ich schließe mich deiner Meinung an.

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@saulute

Antwort von tinai am 11.10.2005, 10:38 Uhr

Das stimmt schon, aber ich kann ja auch nicht in USA arbeiten.

Und identifiziert man sich mit seinen Eltern denn über die Staatsbürgerschaft?

Also diese Gründe verstehe ich nicht, für mich klingt es danach als wolle man alle Optionen für sich offen halten. Sehe ich das falsch?

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Re:NOCHMAL AN TINAI

Antwort von saulute am 11.10.2005, 11:58 Uhr

Es geht nicht um Optionen frei halten, sonder um die Schicksalsschläge. Könnte ja theoretisch einem Kind oder teenager passieren, dass seine eltern sich scheiden und er z.B. nach amerika muß, wo er als deutscher oder brasilianischer staatsbürger, nicht die Rechte hat, die ein Amerikaner hat, obwohl er da leben muß.

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Re: Warum darf man nicht in Deutschland zweite oder dritte Staatsangehörigkeit behalten?

Antwort von Gerald am 11.10.2005, 16:01 Uhr

Meine Töchter HABEN doppelete Staatsbürgerschaft, und das obwohl beide in Deutschland geboren wurden und aufwachsen.
Ihr "Heimatland" hat ihnen kurzerhand die Staatsbürgerschafz mit in dei Wiege gelegt und den passenden Reisepass gabs auch gleich dazu (ja, sie haben gleichzeitig deutsche UND österreichische Ausweise) ... nur .... sie haben nix davon *lol*

lg Der Tiny

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