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Geschrieben von kathi79 am 12.03.2005, 14:54 Uhr

Wann verjähren Zahlungsaufforderungen

Wenn über die Schulden ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) existiert, (was eigentlich muss, wenn ein Gerichtsvollzieher kommt) dauert die Verjährung 30 Jahre. Es müsste aber immernoch so sein, dass mindestens alle 4 Jahre Vollstreckungsversuche gemacht werden müssen. Außerdem muss der jetzige Gläubiger in den Vollstreckungstitel eingetragen werden, da es den ursprünglichen Gläubiger ja nicht mehr gibt, wenn ich das richtig verstehe.
Geht am besten mal zu einer Beratung bei einem Rechtsanwalt, der weiß genau, wie das mit der Verjährung ist und wo genau das im Gesetz steht.

 
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