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Geschrieben von knödelchen00 am 30.12.2010, 13:31 Uhr

WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Zahle ich dann mehr Lohnsteuer? - Bzw. holt Vater Staat sich dann beim Lohnsteuerjahresausgleich mehr?
Der Gatte hat die Kinderfreibeträge, er zahlt nur sehr wenig Kirchensteuer - ich werde richtig berappt, kann aber mit dem Thema Kirche so gar nicht mehr viel anfangen........

Habe ich dann mehr in der Tasche oder nimmt sich das nichts?

Bitte an Leute die sich auskennen - Danke - und keine Vermutungen?

 
22 Antworten:

Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von bobfahrer am 30.12.2010, 13:45 Uhr

Gar nix, das wäre ja noch schöner.

Wer Mitglied im Verein Kirche ist zahlt, wer nicht dabei ist zahlt nicht!

Eigentlich gehört das als Steuer abgeschafft und die Kirchen sollten sich das Geld direkt holen, wie Sportvereine eben auch.

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von Fru am 30.12.2010, 13:50 Uhr

Ist das Geld ein Grund aus der Kirche auszutreten????

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von DidiM am 30.12.2010, 14:12 Uhr

Hallo!
Ich zahle sehr wenig Kirchensteuer (Steuerklasse 5, Einkommen unter 800,-mtl.) und mein Mann ist gar nicht in der Kirche. Über den Lohnsteuerjahresausgleich müssen wir aber wg. der Kirche richtig bluten. So um 600,- im Jahr zahlen wir über den Jahresausgleich. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich bin Niedersachse.

Bobfahrer: du bist echt eine Hohlfrucht!

LG
Didi

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von bobfahrer am 30.12.2010, 14:41 Uhr

Also ich bin seit 22 Jahren nicht mehr dabei und von mir wollte noch nie jemand was wegen Kirchsteuer

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von Leena am 30.12.2010, 14:55 Uhr

Na ja, gezahlte Kirchensteuer (abzüglich erstattete Kirchensteuer) ist eine Sonderausgabe, die man im Rahmen der Jahreserklärung geltend machen kann. D.h. gezahlte Kirchensteuer (auch Lohnkirchensteuer) senkt schon ein bisschen die jährliche Einkommensteuerlast, bzw. man zahlt grundsätzlich weniger Einkommensteuer, wenn man Kirchensteuer zahlt - die monatliche Lohnsteuer ändert sich dadurch aber nicht (sofern man keine Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen o.ä.).

Grundsätzlich erhöht es also bei gleichem Bruttoeinkommen das Nettoeinkommen, wenn man aus der Kirche austritt.

Bei Ehegatten muss man allerdings bedenken, dass es im Rahmen der Jahreserklärung unerheblich ist, wer die Kinderfreibeträge auf der Karte hat, und wenn ein Ehegatte LStKl III hat (und nur sehr wenig Kirchensteuer zahlt) und der andere Ehegatte mit LStKl V aus der Kirche austritt, dann wird im Rahmen der Jahreserklärung wahrscheinlich doch eine Kirchensteuer-Nachzahlung anfallen, weil ja letztlich jedem Ehegatten 50% des gemeinsamen Einkommens angerechnet werden und sich daraus i.d.R. die Kirchensteuern berechnen.

Anderes Thema wäre dann ggf., je nach Bundesland, noch das "besondere Kirchgeld", das fällig wird, wenn ein Ehegatte allein alle Einnahmen erzielt und nicht einer hebeberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, der andere Ehegatte kein eigenes Einkommen hat, aber einer entsprechenden Glaubensgemeinschaft angehört.

Mein Fazit ist also - grundsätzlich hat man durch einen Kirchenaustritt schon ein höheres monatliches Netto, weil eben die Kirchensteuerzahlungen wegfallen und die Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gleich bleiben. Langfristig über das Jahr gerechnet ist die Ersparnis aber i.d.R. geringer als die Summe der monatlichen "Mehr-Einnahmen", weil sich die Sonderausgaben ggf. verringern und außerdem u.U. durchaus mit einer gewissen Kirchensteuer-Nachzahlung im Rahmen der Jahreserklärung zu rechnen ist (und zur Abgabe einer Jahreserklärung ist man bei Einkünften nach StKl III und Stkl V verpflichtet).

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nee

Antwort von Bengelengelmama am 30.12.2010, 14:56 Uhr

davon hat doch der Staat nichts - Kirchensteuer bekommt doch die Kirche, und wenn du austrittst, dann bekommt sie eben nix.
Mein Mann zahlt seit Jahren keine Kirchensteuer mehr, obwohl er Kirchenmitglied ist. Er ev ich rk

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von Christine70 am 30.12.2010, 15:33 Uhr

für viele schon, leider..

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kann dir nur

Antwort von claudi700 am 30.12.2010, 15:37 Uhr

von mir berichten. bin vor jahren ausgetreten (im juli) und musste für die restlichen monate kirchensteuer nachzahlen.

wenn du austrittst, dann nur zum ende des jahres!

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@Bengelmama

Antwort von franziska1958 am 30.12.2010, 15:38 Uhr

Bitte erkläre mal, wie das funktioniert, dass man Kirchenmitglied ist, aber keine Kirchensteuer zahlt??
Franziska

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Re: @franziska

Antwort von Bengelengelmama am 30.12.2010, 15:58 Uhr

ab (ich glaube) 3 Kindern zahlt man keine - kann sein dass es Einkommensabhängig noch dazu ist. Früher habe ich beide gezahlt (ev und rk) habe die ev aber beim Ausgleich zurückbekommen.
Wenn mein Sohn konfirmiert wird, werde ich eh zu ev über treten, von daher löst sich das Problem mit 2.
Achja, er hat auch noch 3 Kinderfreibeträge, nicht nur 1,5 und ich zahle ganz normal bzw. jetzt auch nicht, da Lehre.

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Irgendwie wundere ich mich hier manchmal...

Antwort von Leena am 30.12.2010, 16:26 Uhr

Irgendwie wundere ich mich hier manchmal sehr, was für Erfahrungen die einzelnen User z.B. mit der Kirchensteuer gemacht haben - wobei ich zugeben muss, die Kirchensteuer ist Ländersache und alle Bundesländer haben ihre eigenen Kirchensteuergesetze und bei den hebeberechtigten Religionsgemeinschaften gibt es jeweils auch noch verschiedene Unterschiede, also kann sein, da es da viele komische Dinge gibt...

Ich kenne es allerdings nur so, dass die Kirchensteuerpflicht monatsweise besteht, d.h. wenn man z.B. im Juli ausgetreten ist, endet die Kirchensteuerpflicht (je nach Bundesland) meistens mit Ablauf des Monats Juli. In Hessen und Rh.-Pfalz gibt es z.B. extra bei der Bearbeitung einer Steuererklärung eine Kennziffer, für welchen Zeitraum Kirchensteuerpflicht besteht, und die Einkommensteuer für das ganze Jahr wird dann eben entsprechend gezwölftelt und danach richtet sich dann die anteilig festzusetzende Kirchensteuer.

Allerdings habe ich mir gerade das bayrische Kirchensteuergesetz angeschaut, das doch etwas ungewöhnlich ist in seiner Art, und da wird als Erhebungszeitraum der Kirchensteuer auf den Zeitraum abgestellt, für den die "Maßstabsteuer" erhoben wird, und da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, klingt es mir erst einmal tatsächlich möglich, dass in Bayern der Kirchenaustritt hinsichtlich der Kircheneinkommensteuer (wie es dort heißt, neben der Kirchenlohn-, der Kirchenkapitalertrag- und der Kirchengrundsteuer) wirklich erst zum Jahresende wirksam wird...

Dass man in irgendeinem deutschen Bundesland als Angehöriger der evangelischen Landeskirche ab 3 Kindern keine Kirchensteuer mehr zahlen muss, habe ich allerdings bisher wirklich noch nie gehört. (Allenfalls, dass man bei einem entsprechend geringeren Einkommen durch die Kinderfreibeträge keine Kirchensteuer und ggf. keinen Solidaritätszuschlag zahlen muss, das hängt aber primär mit dem geringeren Einkommen und weniger mit der Kinderzahl zusammen.)

Ich kenne bisher nur die Variante, dass man nach einem Umzug es ggf. erreichen kann, dass die Angaben zur Kirchenzugehörigkeit manchmal nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden und man deshalb keine Lohnkirchensteuer mehr zahlt, obwohl man nicht ausgetreten ist - ist aber keine legale Methode. ;-)

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von Reni+Lena am 30.12.2010, 16:30 Uhr

Ich kanns dir nur für Bayern sagen:
Trottst du aus..zahlst du nichts mehr und hast den betrag mehr netto. fertig, Aus..das holt sich kein anderer.

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Re: @bengelmama

Antwort von franziska1958 am 30.12.2010, 17:36 Uhr

Danke für die info, stand wohl etwas auf dem schlauch!
Franziska

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von franziska1958 am 30.12.2010, 17:48 Uhr

Reni, das hast du falsch verstanden.
Wenn du keine kirchensteuer mehr zahlst, dann erhöht sich dein bruttolohn. Als bezahlst du etwas mehr lohn/ einkommensteuer.

Solltest du also 50 euro kirchensteuer im monat bezahlen und austreten, dann hast du nicht 50 mehr am ende des monats, sondern umgerechnet vielleicht 39,80 euro.

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von Christine70 am 30.12.2010, 17:57 Uhr

wieso ist er eine hohlfrucht?
ich find er hat recht.

wieso hat die kirche das recht, die kirchensteuer monatlich über die Lohnabrechnung einzutreiben, ein fussballverein hat dieses recht aber nicht?
wie ist das mit dem islam? zahlen die auch automatisch an ihre kirche kirchensteuer?


ich kann das nur unterschreiben

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wir haben drei kinder .........

Antwort von Christine70 am 30.12.2010, 18:00 Uhr

und zahlen keine kirchensteuer mehr.

nur auf weihnachtsgeld oder urlaubsgeld würden wir zahlen, aber das bekommen wir schon lange nicht mehr.

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Wenn Du austrittst, dann blecht Dein Gatte Deine Beträge trotzdem noch zusätzlich mit

Antwort von fiammetta am 30.12.2010, 18:33 Uhr

Hi,

das war der Grund, warum ich damals aus der Kirche ausgetreten bin.

Mein Gatterich war ja bereits einmal verehelicht gewesen (kirchlich - später annulliert). Er trat ein paar Jahre vor unserer Heiraterei aus. Der Witz war, dass ich zwar in Kirchenaugen das schäbige Kebsweib war (obwohl ich mit dem Scheitern der ersten Ehe nichts zu tun gehabt hatte - da spielte ich noch 220km weiter mit meinen Barbie-Puppen...), ich aber - im Gegensatz zur nach Kirchenrecht damals noch immer rechtsgültigen und anerkannten Gatterine - die Kirchensteuer für meinen Gatterich hätte MITbezahlen müssen.

Entweder erkennt man mich an und kann dann meinetwegen sogar Kohle fordern wollen oder man erkennt mich nicht an, dann kann er sich mein Geld aber an den Poppers heften. Einfache Rechnung.

Überleg`s Dir - die Katholen holen es sich von den Lebenden und beim Geld eintreiben waren sie schon immer seeehr geschickt, d.h. Du sparst Dir nichts dadurch. Sprich vorher lieber mit Deinem Steuerberater.

LG

Fiammetta

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genau leena

Antwort von claudi700 am 30.12.2010, 19:14 Uhr

und da ich in bayern wohne, musste ich auch für die kirchenlosen monate steuer berappen....

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Ich bin nie ausgetreten, hab auch nie gezahlt.

Antwort von Cata am 30.12.2010, 19:57 Uhr

Allerdins bin ich auch nie eingetreten. Man hat mich als Kind getauft, und damit war ich wohl drin, gegen meinen Willen und ohne mein Zutun.
Auf Papieren wurde immer nach der Konfession gefragt, und da hatte ich halt keine und hab keine angegeben, denn ich glaube ja nicht. Somit wurde fuer mich nie Kirchensteuer abgefuehrt, wusste ja niemand davon. Und einen evtl. Austritt musste ich auch nie nachweisen.

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Re: WER KENNT SICH AUS? Kirchensteuer - bzw. Kirchenaustritt

Antwort von Leena am 30.12.2010, 20:10 Uhr

Nun ja, was den Fußballverein betrifft, so liegt das schon ganz schlicht an der Legaldefinition des Begriffs "Steuern" nach der Abgabenordnung:

"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."

Der Fußballverein ist nun einmal kein "öffentlich-rechtliches Gemeinwesen", und wenn man brav seinen Fußballvereinsbeitrag zahlt, ist damit i.d.R. auch eine Gegenleistung verbunden, d.h. der Verein hat das Ziel, es sportbegeisterten Menschen zu ermöglichen, sich sportlich zu betätigen, z.B. durch Zugang zu Fußballfeldern, Turnhallen, Sportgeräten etc., und die Vereinsmitglieder können eben diese Einrichtungen (vergüngstigt) nutzen. Damit bekommt man für seinen Vereinsbeitrag eine Gegenleistung - somit kann der Beitrag zum Fußballverein per definitionem einfach keine Steuer sein.

Und was den Islam betrifft - in Deutschland sind nach Grundgesetz diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft/-organisation kirchensteuerhebeberechtigt, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Nicht alle Gemeinschaften / Organisationen, die hebeberechtigt sind, nutzen im übrigen dieses Recht, etliche verzichten auch ganz bewusst darauf.

Und manche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften /-organisationen legen von sich aus gesteigerten Wert darauf, nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden, oder sie erfüllen die hierfür vorgesehenen Kriterien nicht - somit sind diese Gemeinschaften eben nicht hebeberechtigt.

Im übrigen bekommt der Staat (sprich: die Bundesländer) als Entgelt für den Einzug der Kirchensteuer je nach Land einen gewissen prozentualen Anteil der Einnahmen.

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Danke Leena! und einigen Anderen, welche nicht gleich eine Diskussion diesbezüglich

Antwort von knödelchen00 am 30.12.2010, 20:19 Uhr

angestrebt haben!
Das war nun sehr aussagekräftig!

Kinder werden auf eigenen Wunsch konfirmiert, sie hätten es nicht müsen.
Mein Mann bleibt in der Kirche, meint aber eben, ich könnte auch in der Kirche bleiben, steuerlich würden Nachteile entstehen,
aber das möchte ich nicht!
Ich zähle mich mittlerweile zu den Agnostikern, RESPEKTIERE aber jede andere Glaubensrichtung!
Also ein bisschen mehr TOLERANZ, bitte! Grad Ihr nennt Euch Christen? eben auch so ein Grund

Hab´s gemacht - 30 € kostet der Spaß! Zahle ich gern, erleichtert mich ungemein.

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Nicht ganz korrekt...

Antwort von Leena am 30.12.2010, 20:23 Uhr

Ich fürchte, Franziska, da hast Du doch etwas ein klein bisschen falsch verstanden...

Der Bruttolohn ist das, was der Arbeitgeber zahlt, und dem Arbeitgeber ist es dabei hinreichend egal, ob der Arbeitnehmer in der Kirche ist oder nicht. Der Bruttoarbeitslohn bleibt gleich, egal, ob Kirchensteuer zu zahlen ist oder nicht, und die Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttolohn - ändert sich also im Normalfall kein bisschen, wenn man aus der Kirche austritt.

Was sich allerdings ändert, ist die für das Jahr festzusetzende Einkommensteuer. Der Jahresbruttolohn ändert sich nicht, damit auch nicht die Einnahmen und auch nicht die Einkünfte. Allerdings ist die gezahlte Kirchensteuer (abzüglich der erstatteten Kirchensteuer) als Sonderausgabe abzugsfähig, da dieser Sonderausgaben-Abzug dann insoweit wegfällt, würde sich das Einkommen insoweit entsprechend erhöhen, dadurch fällt die für das Jahr festzusetzende Einkommensteuer i.d.R. etwas höher aus als wenn man Kirchensteuer zahlt.

Man zahlt also i.d.R. nicht mehr Lohnsteuer, aber (geringfügig) etwas mehr Einkommensteuer. :-)

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