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Geschrieben von Moneypenny77* am 15.12.2005, 12:23 Uhr

verstehe das alles nicht so ganz

Also, alles der Reihe nach: Du mußt Deiner Versicherung erstmal GAR NICHTS melden, weil Du ja keinen Schaden verursacht hast. Deine Nachbarin muß IHRER Versicherung den Schaden melden, dann setzt sich ihre Versicherung mit Dir in Verbindung und wird Dir mitteilen, wieviel des Schadens sie bereit ist, zu übernehmen, wobei, wie bereits gesagt wurde, davon auszugehen ist, daß man Dir eine Teilschuld gibt.

Dann mußt Du überlegen, was Du machst: Du kannst Dir einen Anwalt nehmen (den Du allerdings selbst zahlen mußt, wenn Du nicht versichert bist, es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt oder Du gar vor Gericht unterliegst) oder die Teilschuld auf Dich nehmen. Nimmst Du die Teilschuld auf Dich kannst Du den Schaden entweder selbst tragen oder dann Deiner Versicherung melden, um Deinerseits einen Schadensfalls geltend zu machen. Da gilt es dann sich auszurechnen, was Dich am Ende billiger kommt.

Außer meiner Erfahrung kann ich berichten, daß es Dir wenig bringen wird, Dich herumzustreiten, wenn Dein Auto irgendwo steht, wo es nicht hätte stehen dürfen.

Ich hatte mal einen Unfall auf der Autobahn, weil es mitten in einer bewölkten Nacht eine BMW-Fahrerin mit weit überhöhter Geschwindigkeit (lt. Polizei etwa 160 bei 80 vorgeschrieben) in einer Kurve unter einer Brücke gesemmelt hat. Sie hatte mich ein paar Minuten vorher noch mit Lichthupe und allem überholt... Da es regnete, bin ich zum Glück selbst mit 70 in die Kurve, aber da der BMW dunkel war, die Kurve unübersichtlich und Null Licht, habe ich das Auto sehr spät gesehen und extra KEINE Vollbremsung gemacht, weil ich Wrack- nicht von Menschen unterscheiden konnte und zwischen Leitplanke und Wrack noch ein freies Durchkommen sah und einfach nur noch dadurch bin. Außer Gefahrenzone kam ich auf dem Standstreifen unverletzt mit verzogener Achse, plattem Reifen und ein paar Dötschen zum Stehen. Bin dann zur Unfallstelle und habe die Frau aus dem Auto gezerrt, die bewußtlos war. Als ich sie weg hatte, rauschten zwei weitere Autos in die Unfallstelle.

Klarer Fall, denkt man doch da, oder? Ich fuhr 70, wo 80 war, ihr Auto lag an einer Stelle, wo es nicht hätte liegen dürfen... Weit gefehlt!

Die Polizei konnte keine Bremsspuren von mir ausmachen (stimmt, weil ich ja auch nicht wirklich gebremst habe und bremsen mußte, sondern ein Durchkommen sah) und somit meine Geschwindigkeit nicht abschätzen (wobei im Bericht stand, daß ich geistesgegenwärtig gehandelt habe und der WEg für mich so eng war, daß ich nicht zu schnell gewesen sein kann).

Rechtssprechung ist, daß man seine Geschwindigkeit jederzeit so anpassen muß, daß man sein Auto vor jedem Hindernis zum Stehen bringen kann und mit Hindernissen ist jederzeit zu rechnen (rauscht man auf der Landstraße mit einer Kuh zusammen: Teilschuld). Ich stand nicht vor dem Unfallauto: Pech gehabt. Teilschuld 30 oder 40 %, ich weiß es nicht mehr.

Dafür, daß ich ihr das Leben gerettet habe (denn nach dem die anderen Autos rein sind, wäre sie Matsch gewesen und MEIN Auto übrigens auch, HÄTTE ich vor dem Hindernis "gehalten"), ein schwacher Verdienst.

Ich hatte auch einen Anwalt, der aber gleich abwinkte und sagte, man könne da wenig machen und wenn, sei das so aufwendig, zeitraubend, kostenintensiv und langwierig, daß es den Aufwand nicht wert sei.

 
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