Geschrieben von Terkey235 am 05.06.2011, 11:04 Uhr |
Versteh ich nicht ganz
bei geteiltem Sorgerecht wirst du den Kontakt nicht vermeiden können, da der Vater ein Umgangsrecht hat und sein Kind regelmäßig sehen darf, z. B. jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Er darf das Kind dann auch mit nach Hause nehmen. bei einem Säugling sieht das sicherlich erstmal anders aus, wenn das Kind z.B. gestillt werden muss etc. Aber dann wird der Papa eben oft bei dir auftauchen, sofern er denn überhaupt Interesse hat.
Ihm das Umgangsrecht zu verweigern wäre dumm, da er es vor gericht problemlos einklagen kann und u.U. sogar die Chance auf das ABR hätte. Du brauchst auch für jeden Umzug (der weiter weg ist als ein paar Kilometer) seine Zustimmung.
Insofern wäre es klug, sich im Sinne des Kindes so weit wie möglich normal zu verhalten.
Wo soll das Kind angemeldet werden?!
LG terkey
- welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene - Laura3610 05.06.11, 9:08
- Versteh ich nicht ganz - MamavonLucas 05.06.11, 10:35
- Re: Versteh ich nicht ganz - Terkey235 05.06.11, 11:04
- @terkey: - shinead 05.06.11, 11:40
- Re: @terkey: - Terkey235 05.06.11, 11:42
- @terkey: - shinead 05.06.11, 11:40
- Re: Versteh ich nicht ganz - Terkey235 05.06.11, 11:04
- Re: welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene - shinead 05.06.11, 11:00
- Re: welche Unterlagen für die Anmeldung eines Neugebornene - dhana 05.06.11, 13:30
- Versteh ich nicht ganz - MamavonLucas 05.06.11, 10:35