Geschrieben von Wunderkind2010 am 04.06.2017, 18:17 Uhr |
Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Guten Abend
Wir wohnen in Niedersachsen und da ist ja nun unter paar Ausnahmen Pflicht einen Hundeführerschein zu machen.
Jetzt sind wir letztes Jahr in eine neue größere Mietswohnung gezogen ( mit Garten)
4 Parteien Haus.
Wir hatten ende letzten Jahres dann mit unserem Vermieter ein treffen wo wir fragten ob wir einen Hund haben können ( Mietvertrag steht nur mit absprache Hund/Katze)
begründung war immer schlechte erfahrungen gehabt.
Aufgrund unserer Geschichte ( Kind mit Behinderung ) hat er uns einen Therapie-Hund erlaubt allerdings nur 40cm Schulterhöhe. Schriftlich zugeschickt das nur wir als Mieter deswegen einen Hund dürfen.
Jetzt ist es so das unsere Nachbarin sich einen größeren Hund angeschafft hat obwohl der Vermieter ganz klar NEIN sagte.
Ist es erlaubt in dem Falle einen Hund trotzdem zu behalten ? Ist es ein Kündigungsgrund ? Unsere Nachbarin meinte Nein er kann ihr nix.
wie seht ihr das ?
Lg
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von Soie am 04.06.2017, 18:22 Uhr
Als Vermieter wäre ich extrem angepisst wenn ich bewusst so eine Klausel in den Mietvertrag setzte, Nein sage und der Mieter trotzdem tut was er will.
Würde auch kündigen, fristlos wird es vermutlich nicht gehen aber zum nächst möglichen Termin.
Ansonsten halt Anwalt / Mieterverein fragen.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von anhaltiner am 04.06.2017, 18:24 Uhr
Ich bin Vermieter und das gäbe die fristlose Kündigung. Natürlich wird sicher dagegen geklagt werden, der Fall dürfte aber relativ klar sein.
Re: Kannst hier ja auch noch nachlesen:
Antwort von Soie am 04.06.2017, 18:28 Uhr
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von Andrea&Würmchen am 04.06.2017, 18:35 Uhr
Wir schreiben das auch in unsere Mietverträge, wohlwissend, dass wir im Zweifel schlechte Karten haben. Denn: lt. BGH darf Tierhaltung in einem Mietvertrag nicht generell verboten werden, sondern nur nach genauer Prüfung im Einzelfall. Und auch dann ist es nicht so einfach, ein Tier zu verbieten. Die geringe Wohnungsgröße z.B. reicht für ein Verbot nicht aus, es müssen die Störfaktoren für die Hausgemeinschaft überwiegen - na, das belege mal...
Also ich denke, die Mieterin hat gute Chancen.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von anhaltiner am 04.06.2017, 18:39 Uhr
Stimmt nicht. Hunde kann der Vermieter untersagen, es muss aber im Mietvertrag stehen. Nachträglich dürfte es schwer werden.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von jackiedesnoo am 04.06.2017, 18:50 Uhr
Wenn der Vermieter es eine Partei erlaubt, kann er es den anderen Parteien schwer untersagen. Glaube das geht nur wenn der Hund auf der Liste steht bzw extreme überlast verursacht. Z.b ständiges bellen usw.
hundehaltung kann nicht untersagt werden.....
Antwort von Caot am 04.06.2017, 19:03 Uhr
...... und pauschal sowieso nicht. Jede Klausel im MV ist nicht rechtswirksam. Hundehaltung kann aber an Bedingungen geknüpft werden.
stimmt nicht ..... kein Verbot möglich
Antwort von Caot am 04.06.2017, 19:05 Uhr
....... pauschal sowieso nicht.
@ Andrea .... richtig
Antwort von Caot am 04.06.2017, 19:10 Uhr
Kein Ausschluß möglich, erst recht nicht im Formularmietvertrag. Pauschal eh nie, egal was es ist. Allerdings kann die Hundehaltung an Bedingungen geknüpft werden, wenn das Tier während der Mietzeit angeschafft wird. Ein Therapiehund geht vor jedem Gericht durch, bei einem Kampfhund, gehalten von einem braunen Gesinnungsgenossen wird es wohl schwieriger.
"...hunde-duerfen-in-mietwohnungen-nicht-generell-verboten-werden..."
Antwort von Carmar am 04.06.2017, 19:29 Uhr
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-hunde-duerfen-in-mietwohnungen-nicht-generell-verboten-werden-a-889978.html
Okey
Antwort von Wunderkind2010 am 04.06.2017, 19:47 Uhr
Ohman da gehen die Meinungen ja echt auseinander :/
Ich bin ja dann mal gespannt was der Vermieter nun sagen und machen wird.
Er hat so oft Ärger mit ihr.
Danke für eure Antworten
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von Andrea&Würmchen am 04.06.2017, 19:57 Uhr
Das ist nicht richtig. Mach Dich mal bei Fachleuten (Anwalt f. Mietrecht, Haus und Grund, etc.) kundig.
Re: stimmt nicht ..... kein Verbot möglich
Antwort von anhaltiner am 04.06.2017, 20:39 Uhr
Es ging um große Hunde und nicht um Fußhupen die kleiner sind wie Katzen.
Also so ganz verstehe ich dich da nicht
Antwort von Nesaja am 04.06.2017, 21:44 Uhr
Ihr habt doch auch einen Hund ( ok mit Genehmigung und Ausnahmeregelung) und der Nachbarin scheinst du ihn irgendwie nicht zu gönnen?
Ich finde es heutzutage sowieso unmöglich was da abgeht und was Vermieter alles einschränken wollen. Keine Hunde, keine Kinder, nur an alleinstehende Personen.
Also auf gut deutsch: bezahlt rechtzeitig eure überteuerte Miete, erledigt eure Pflichten und guckt, dass ihr am besten nur 2 Tage die Woche zu hause seid.
Ich weiß es gibt immer 2 Seiten, aber Gott sei dank wohnen wir nicht mehr zur Miete.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von Danyshope am 04.06.2017, 21:44 Uhr
Wenn ich das richtig sehe hat der Vermieter eben nicht per Se Hundehaltung verboten. Das dürfte er eben wirklich nicht. Er darf aber durchaus sagen, nur nach Rücksprache. Wenn die Mieter sich daran nicht halten und dann trotzdem sich einen Hund anschaffen dürften sie Pech haben.
http://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_53949804/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen.html
Das dürfte hier klar greifen. er sagt, nach Absprache und Einzelfall. Ihr dürfte, weil auch wegen Therapiehund gute Begründung. Nachbarin dürfte Pech haben. Und vor Gericht wahrscheinlich auch den kürzeren ziehen.
Re: Also so ganz verstehe ich dich da nicht
Antwort von pauline-maus am 04.06.2017, 22:01 Uhr
Nun ja, wenn es Eigentum ist, kann ich doch auch selber entscheiden oder?
Das Recht wird man doch wohl haben.
Mal im Kleinen: wenn du eine Klamotte verleihst, schaust du doch auch ob es jemand ist, von dem du es auch ordentlich wieder bekommst....
Vermieter stecken viel Geld in das zu vermietende Objekt und dürfen demnach auch entscheiden wer was wie da macht ......wem das nicht passt, muss sich eine anderen Wohnstätte suchen
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von mama von joshua am tab am 04.06.2017, 22:32 Uhr
Wenn das ganze als Individualvereinbarung im Mietvertrag deklariert ist, darf ihr gekündigt werden.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von Jessi757 am 04.06.2017, 23:03 Uhr
Ich finde es erschreckend, dass die Mieterin sich einfach so über den Mietvertrag hinwegsetzt.
Vorher zu fragen, wenn im Vertrag nach Absprache steht, ist doch selbstverständlich. Eigentlich.
Aber wenn man das Recht des Vermieters eh nicht akzeptiert, ist das wohl überflüssig.
Es scheint für ganz ganz viele ein ganz großes Problem zu sein Ein Nein zu akzeptieren.
Es leben so viele frei nach dem Motto “Ich mach mir die Welt...“
LG
Jessi
da wird nicht unterschieden ....... lediglich nach Rassen.....
Antwort von Caot am 05.06.2017, 7:02 Uhr
...... und selbst da ist keine eindeutige Verneinung möglich.
Hundehaltung ist nicht verboten, darf nicht verboten oder ausgeschlossen werden, pauschal untersagt werden auch nicht. Kann man überall im Netz nachlesen. Wer etwas anderes behauptet, kann das tun, auch ein ET mit nur einer Wohnung kann das machen, ohne Formularmietvertrag, aber kein Anderer. So eine Klausel wäre rechtsunwirksam. Das ist ganz einfach.
Das Einzigste, wäre die Verknüpfung der Hubdehaltung an rechtswirksame Bedingungen.
Die Rechtslage ist eindeutig
Antwort von Caot am 05.06.2017, 7:08 Uhr
..... kein pauschales Verbot zur Hundehaltung. Verknüpfung der Haltung an Bedingungen. Das ist ganz einfach. Jeder, der hier etwas anderes behauptet, kann das tun, liegt aber falsch. Wie so oft in Foren. Behauptet wird viel, gewusst wenig.
Übrigens, hat viel Ärger oder wenig Ärger nichts mit der Hundehaltung zu tun. Ich kann dich zwar verstehen, denn da wäre der Aspekt der Rücksichtnahme bei der Tierhaltung, aber vielleicht ist die Nachbarin hier ja umgänglicher im eigenen Verhalten.
Ich schon.....
Antwort von Caot am 05.06.2017, 7:13 Uhr
..... ich denke, es geht nicht um den Aspekt des Nichtgönnens. Die Haltung von Hunden in Wohnunen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn ich das schon nicht ohne Hund mache, was mache ich erst mit Hund? Bessere ich mein Umgangsverhalten, halte ich mich jetzt an die Spielregeln.
Meine Erfahrung, es wird schwierig, kann aber möglich sein. Gerade mit jungen Mietern hab ich hier sehr gute Erfahrungen gemacht.
Aber, das einfache anschaffen zeigt schon Anfänge einer wohl nicht harmonischen Auseinandersetzung. Zwar brauche ich keine Erlaubnis vom Vermieter, aber einfach anschaffen darf ich auch nicht. Da kämen nämlich erst die Bedingungen die ausgetauscht werden müssen. Ein großer Hund in der 1-Raum-Wohnung dürfte da wohl anders liegen als in einer 4-Raum-Wohnug, wo Mama nur Teilzeit arbeitet.
Re: Also so ganz verstehe ich dich da nicht
Antwort von Danyshope am 05.06.2017, 9:30 Uhr
Du list nicht richtig.
Der Vermieter hat eben nicht den Hund komplett verboten. Er sagt nur, er will vor Anschaffung erst gefragt werden. Und entscheidet dann nach dem Einzelfall. Und genau das darf er eben auch rechtlich.
Es kann zB sein das einer der anderen Mieter schwerer Allergiker ist oder eine Angststörung hat. Oder der Vermieter bestimmte Rassen nicht als geeignet ansieht - was ich persönlich nur begrüßen kann. Einen Hütehund oder Husky alleine in einer Wohnung zu halten grenzt nämlich zB schon an Tierquälerei - jedenfalls dann wenn dieses Tier sich rassespezifisch verhält. Und genau das darf der Vermieter eben abwägen und dann sagen was geht und was nicht.
Und bisher habe ich in allen Fällen nur mit Vermietern zu tun gehabt mit denen man reden konnte. Aber viele Mieter welche meinen ihr Ding durchziehen zu müssen. Da kann ich so manchen Vermieter verstehen der dann sagt, nee habe ich keinen Bock drauf. Diese "überteuerte" Miete langt nämlich oft genug kaum aus um die Schäden dann später wieder zu entfernen, zumal die Mieter oft noch alles in den Ar... geschoben haben wollen bezüglich Ausstattung und Co. Fängt doch schon damit an das man viele Wohnungen heute ohne eine hochwertige EBK kaum noch vermietet bekommt stellenorts. Eine Fliese im Bad hat einen Sprung - dann muss selbstverständlich das komplette Bad neu gefliest werden, zumal die Fliesen ja hochmodern sein müssen. Und einfaches Laminat geht eh nicht, das muss schon Parkett sein, genau wie natürlich nicht verlangt werden kann das ein Mieter gar bei Einzug erst noch tapezieren muss.
Dann hat man alles fertig gemacht, die Holzrahmen und Türen wieder ausgebessert und da meint der neue Mieter sich einen Weimaraner für die 2-Zimmerwohnung anschaffen zu müssen. Ich kenne nur wenige die ihre Tiere sich kaufen nach den Bedürfnissen der Tiere, meistens kaufen die Leute sich das danach was ihnen gefällt. Wie die Tiere damit zurecht kommen oder ob das für diese überhaupt artgerecht ist, interessiert doch kaum wen.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von Bengelengelmama am 05.06.2017, 12:39 Uhr
So weit ich weiß, können Therapie Hunde sogar ärztlich verodnet werden, dann darf sich der Vermieter nicht quer stellen.
Das Hundetheater kennen wir auch. Wir wohnen in einem EFH mit Garten und unser Vermieter stellt sich quer.
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von ak am 05.06.2017, 13:03 Uhr
Ich verstehe das alles nicht.
Wenn klar vereinbart ist, dass kein Tier gehalten werden darf, dann ist es eine Frechheit sich eins anzuschaffen. Punkt.
Aber ich weiß mittlerweile... als Mieter hast Du meist mehr Rechte, als ein Vermieter.
( Wir haben damals gebaut... unser Vermieter kündigte uns wegen Eigenbedarf- er wusste nicht , dass wir anfangen zu bauen - )
Der Mieterverein sagte ganz klar... Sie brauchen keine Angst zu haben... Ein Vermieter kann nicht eher in Ihre jetzigte Wohnung, bis sie ausziehen... und wenn es sich um 3 Monate verschiebt, dann muss der VERMIETER halt warten... hat schlechte Karten ).
Gut ... Das ist jetzt schon 14 Jahre her... mittlerweile wird sich wohl etwas getan haben...
Aber sieht man sich die Messiewohnungen im Fernsehen an... da hat der Vermieter doch ebenfalls schlechte Karten.. und bleibt auf den Kosten hängen, oder sehe ich das falsch ?
Re: Vermieter verbietet Hund ( Mietswohnung)
Antwort von ak am 05.06.2017, 13:12 Uhr
Ach, und ich habe richtig gelesen.
Es sind bei Euch Haustiere erlaubt, bis zu einer bestimmten Größe
Wir hatten damals einen Mietvertrag ohne Tiererlaubnis.
Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen mir dann ein Tier anzuschaffen.
lieber nen großen ruhigen Hund als nen kleinen Kläffer
Antwort von Ellert am 05.06.2017, 15:10 Uhr
so mal nebenbei
dagmar
Hat sie denn vorher gefragt ?
Antwort von Ellert am 05.06.2017, 15:13 Uhr
Gibt es im Haus nu Belastungen, kläffen, macht er Häufchen auf die Wege ?
Ein Therapiehund kann so einfach nicht verboten werden
das Thema hatten wir bei uns auch schon durch.
Da hätte ich mich zB auch nicht auf Größe einschränken lassen da dazu nicht jeder Hund geeignet ist.
Aber ehrlich - hier sind es die kleinen Fusshupen die Krach machen udn nervenb, große
Hunde sind oft ruhiger und ausgeglichen.
Auslauf in der Wohnung hat eh kein Hund, die wollen raus
da wäre Größe und Wohnungsgröße für micha uch kein Argument !
dagmar
Es gibt klare Vorgaben.....
Antwort von Caot am 05.06.2017, 15:49 Uhr
Welcher Hund in welcher Wohnung, Eignung des Besitzers, sogar Bellzeiten gibt es. Also wie lange darf ein Hund bellen. Es gibt da recht gute Vorgaben, die durchaus klar geregelt sind. Weiter wären Haftpflichtversicherungen zu nennen .... es gibt eine Reihe von Anordnungen über die man Vorschriften erlassen kann, die rechtlich wirksam wären.
Es gilt immer, einfach anschaffen geht nicht, verbieten aber auch nicht.
natürlich......
Antwort von Caot am 05.06.2017, 15:51 Uhr
...... auch einen Kampfhund kann man nicht pauschal verbieten. Das hängt von Besitzer ab. Hier hat sich die Rechtssprechnung bereits positioniert.
Re: Hat sie denn vorher gefragt ?
Antwort von Danyshope am 05.06.2017, 16:59 Uhr
laut TE hat sie ja eben nicht vorher gefragt. Sonst hätte der Vermieter ja evtl das sogar genehmigt. Ob er aber hätte ist jetzt egal, da die Mieterin einfach mal Fakten geschaffen hat.
Und den Therapiehund der TE hat der Vermieter ja erlaubt, er hat ja auch scheinbar wie gesagt Hunde nicht per se verboten. Er will einfach nur vorher gefragt werden.
Und doch, es gibt Rassen da langt es nicht mit "Auslauf" die brauchen richtig Arbeit. 4-6 Std richtig anspruchsvolle Beschäftigung, das sind richtige "Arbeitstiere". Das kann man als VZ-Angestellter kaum gewährleisten und schon mal gar nicht wenn das Tier 10 Std oder länger täglich in einer kleinen Wohnung sitzt.
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