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Geschrieben von Lauch1 am 04.10.2016, 15:57 Uhr

Verfahren gegen Böhmermann eingestellt.

"Es wird keinen Prozess gegen den Satiriker wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan geben, denn "strafbare Handlungen waren nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen"."
Freut mich.:)

 
22 Antworten:

Re: Verfahren gegen Böhmermann eingestellt.

Antwort von shinead am 04.10.2016, 16:01 Uhr

Mich auch.

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Re: Verfahren gegen Böhmermann eingestellt.

Antwort von Lauch1 am 04.10.2016, 16:10 Uhr

Wobei die Privatklage von Erdogans Anwalt (Hamburger Landgericht) noch nicht vom Tisch ist.

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Genau so, wie ich mir's vorgestellt habe:

Antwort von Sille74 am 04.10.2016, 16:22 Uhr

ein GERICHT oder wie jetzt geschehen bereits die STAATSANWALTSCHAFT, also die für solche Fragen regelmäßig zuständigen Stellen, kommen zum Ergebnis, dass keine Strafbarkeit vorliegt und der Käs' ist gegessen. Wie schon damals bei den Diskussionen gesagt, ist das m.E. der "eleganteste" Weg, gerade im Hinblick auf das diplomatische Parkett.

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Re: Genau so, wie ich mir's vorgestellt habe:

Antwort von shinead am 04.10.2016, 16:34 Uhr

Wer ein Geschmäckle finden will, der findet es. Immerhin sind Staatsanwälte weisungsgebunden.

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Re: Genau so, wie ich mir's vorgestellt habe:

Antwort von shinead am 04.10.2016, 16:34 Uhr

Wer ein Geschmäckle finden will, der findet es. Immerhin sind Staatsanwälte weisungsgebunden.

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Re: Genau so, wie ich mir's vorgestellt habe:

Antwort von Lauch1 am 04.10.2016, 16:37 Uhr

Was haben denn Kabarett oder Kleinkunst, Comedy (was auch immer) mit Diplomatie zu tun? Wir haben gerade im Rahmen des Steirischen Herbstes eine Ai Weiwei Ausstellung im Kunsthaus. Was glaubst du was der chinesische Botschafter davon hält?

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Re: Genau so, wie ich mir's vorgestellt habe:

Antwort von Sille74 am 04.10.2016, 16:43 Uhr

Ja, schon, und ich habe jetzt auch nicht die Illusion, dass das völlig kritikfrei von türkischer Seite bleiben wird, aber jetzt wird's für sie schwieriger, halbwegs seriös zu argumentieren, finde ich ...

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Na ja, aber es gab ja ganz offensichtlich diplomatische Verwerfungen ...

Antwort von Sille74 am 04.10.2016, 16:55 Uhr

... nach dem Böhmermann-Auftritt, und es gibt eben hier in D den § 103 StGB (wurde ja alles damals hier durchdiskutiert ... ).

Natürlich wird China die Ai Weiwei-Ausstellung auch nicht passen, aber da kann es halt wenig machen. Ai Wriweis Werke fallen halt eindeutig unter die Kunstfreiheit bei uns, wahrend Böhmermann sich halt sehr auf der Grenze zwischen (strafbarer) Schmähung und Kunst-/Meinungsfreiheit bewegte. Das ist ja im Prinzip in dem Bereich ja auch nichts Neues, nur selten reagiert ein Staatsoberhaupt da so unsouverän.

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Re: Na ja, aber es gab ja ganz offensichtlich diplomatische Verwerfungen ...

Antwort von Lauch1 am 04.10.2016, 18:26 Uhr

Es gibt eben in der Kunst Bereiche, die müssen weh tun. Wenn man da immer den weisungsgebundenen Staatsanwalt bemühen muss, wird es für den Künstler schwierig. Gerade was die Türkei betrifft wurde da vielleicht die Büchse der Pandora geöffnet.

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Re: Na ja, aber es gab ja ganz offensichtlich diplomatische Verwerfungen ...

Antwort von Sille74 am 04.10.2016, 19:29 Uhr

Natürlich soll und v.a. darf Kunst weh tun. Aber es werden dabei oft auch Grenzen ausgelotet, was ja auch richtig und sogar erwünscht ist. Daher ist es ja auch nichts Neues, dass es zu Strafverfahren im Zusammenhang mit vergleichbarer Kunst wie dem Böhmermann-Gedicht kommt. Dazu gibt's in D jede Menge Rechtsprechung, die das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht beackern muss. Also, dass der Staatsanwalt bemüht wird, ist nichts Ungewöhnliches. Ungewöhnlich ist hier "nur" der § 103 StGB. Gäbe es diesen nicht oder hätte die Regierung die Ermächtigung nicht erteilt, wäre auch nicht viel gewonnen. Als Privatmann konnte Erdogan ja jederzeit Strafantrag wegen Beleidigung stellen, was er ja auch getan hat und dann muss auch geprüft werden. Und ich persönlich finde es eben diplomatisch geschickter, den Organen der Rechtspflege das Abbügeln der Sache zu überlassen als wenn sich da die Regierung aus dem Fenster gelehnt hätte bei ohnehin schon angespannten Beziehungen.Aber das ist natürlich Ansichtssache ...

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Re: Na ja, aber es gab ja ganz offensichtlich diplomatische Verwerfungen ...

Antwort von Lauch1 am 04.10.2016, 19:53 Uhr

Der türkische Präsident nimmt selbstverständlich Rechte in Anspruch, die er anderen in seinem Land keineswegs zubilligt.
Asli Erdogan sitzt als eine von vielen in der Türkei noch immer in Haft. Völliger Willkür ausgesetzt. Für mich war die bereitwillige Auslieferung Böhmermanns ein Zeichen von Unterwerfung einem Regime gegenüber.

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Deutsche Gesetze..

Antwort von DK-Ursel am 04.10.2016, 23:49 Uhr

Hej allesammen!

So ganz verstehe ich jetzt Eure Argumentationen nicht.
Der türkische Staatspräsident ist dünnhäutig unmd hat - völlig konform mit deutschen Gesetzen - einen Strafantrag gestellt, weil er sich persönlich beleidigt fühlte.
Wer anders als ein Gericht sollte denn darauf antworten?
Für MICH wäre es nicht nur undiplomatisch, sondern ein Rechtsbruch, wenn die Regierung sich da einmischt und überd en Kopf aller legislativen Instanzen "Recht sprechen würde" - genau DAS sind doch türkische Verhältnisse.

Er hat nach dem dt. Gesetz geklagt und muß nun natürlich akzeptieren - egal, wie sehr er dabei mit den Zähnen knirschen mag - daß nach dt. Gesetzen darüber entschieden wurde.
Und das entscheidet eben ein Gericht und nicht die Diplomatie.

Gruß Ursel, DK

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Re: Deutsche Gesetze..

Antwort von Lauch1 am 05.10.2016, 6:44 Uhr

Da steht ihm ja frei. Zur Diskussion standen da die sofortige Vorverurteilung von Merkel und das Verhaltrn von Altmaier. Eigentlich erwartet man sich von einer Regierung, dass sie sich bei Konflikten vor den Staatsbürger stellt.

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Es geht um § 103 StGB, wonach Erdogan (auch) Strafantrag gestellt hat.

Antwort von Sille74 am 05.10.2016, 8:42 Uhr

§ 103 StGB ist "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" und kann gemäß § 104a StGB nur verfolgt werden, wenn die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Das war doch die riesen Diskussion in D, ob nicht schon die Regierung die Ermächtigung hätte verweigern sollen/müssen/dürfen. Und ich persönlich finde, dass es hier aus diplomatischen Gründen geschickt war, die Ermächtigung zu erteilen und die Organe der Rechtspflege entscheiden zu lassen.

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Re: Deutsche Gesetze..

Antwort von Sille74 am 05.10.2016, 8:48 Uhr

Ja, da hätte sie sich zumindest neutraler verhalten können (dass sich eine Regierung immer in jedem Fall hinter seine Staatsbürger stellen MUSS, finde ich nicht). Aber was hat das mit dem Strafverfahren zu tun? Gut, sie hätte die Ermächtigung Gemeinde. § 104a StGB verweigern können, aber der Strafantrag wegen "normaler" Beleidigung wäre ja eh noch möglich/da gewesen.

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Aber gerade, wenn wir die Türkei als Unrecjtsregime sehen, können ...

Antwort von Sille74 am 05.10.2016, 8:54 Uhr

... wir hier doch nicht mit gleicher Münze heimzahlen und die Gesetze außer Acht lassen! Wie gesagt, ja, die Ermächtigung hätte man demonstrativ verweigern können, wobei man da ja schon streiten kann m.E., ob das in dem Fall überhaupt rechtlich zulässig gewesen wäre (--> wie weit geht die strafrechtliche Prüfungskpmpetenz der Regierung? Kann sie auch bei "schwierigen" Fällen selbst prüfen oder muss sie es da der Strafrecjtspflege überlassen? --> Gewaltenteilung). Aber selbst dann wäre ja, wie gesagt noch die "normale" Beleidigung geblieben.

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Re: Aber gerade, wenn wir die Türkei als Unrecjtsregime sehen, können ...

Antwort von Lauch1 am 05.10.2016, 9:02 Uhr

Aber gerade weil die Türkei mittlerweile ein Unrechtsregime ist, wäre es angemessen von Merkel gewesen die angeklagten türkischen Journalisten zu treffen (Prozess wg Hochverrats/Spionage/Waffentransporte IS) und sich demonstrativ hinter B zu stellen.
Sie hat eben aus Gründen nicht klar Stellung bezogen. Und genau das wurde ja auch gestern von Bs Anwalt kritisiert.

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Jap

Antwort von LiLiMa am 05.10.2016, 9:58 Uhr

Ein Paradebeispiel dafür, wie ein Rechtsstaat funktioniert. So hatte ich mir das gewünscht.

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Re: Deutsche Gesetze..

Antwort von Lauch1 am 05.10.2016, 11:43 Uhr

Gar nichts. Da gibt es ja, im Gegensatz zur Türkei, keine Einflußmöglichkeit.

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Re: Aber gerade, wenn wir die Türkei als Unrecjtsregime sehen, können ...

Antwort von Sille74 am 05.10.2016, 12:00 Uhr

Ich finde, egal, wer die beteiligten Personen sind, die Frage, ob bei einem Sachverhalt eine Strafbarkeit vorliegt oder eher nicht, sollten im Rechtsstaat die dafür zuständigen Stellen klären, zumindest, wenn die Sache nicht vollkommen klar und unstrittig ist (und das Böhmermann-Gedicht war da eben an der Grenze und kein eindeutiger Fall). Von daher finde ich nicht, dass sich Merkel ausdrücklich hinter Böhmermann hätte stellen müssen, sie hätte aber, das sehe ich schon auch so, deutlich neutraler bleiben können und ihm nicht gleich in den Rücken fallen müssen.

Die anderen von Dir genannten Dinge haben mMn mit der Böhmermann-Sache nichts zu tun. Da finde ich durchaus auch, dass man mehr Flagge hätte zeigen können ...

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Eben.

Antwort von Sille74 am 05.10.2016, 12:03 Uhr

Und zum Glück!

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Lese gerade in meiner Tageszeitung, dass Erdogan gg. die Einstellung ...

Antwort von Sille74 am 06.10.2016, 16:35 Uhr

... Beschwerde einlegen will/wird. War ja zu erwarten ... genau so wie die ausfallenden und völlig unangebrachten Kommentare führender AKP-Politiker ...

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