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Geschrieben von Ninal0301 am 12.12.2018, 20:55 Uhr

Vater darf nich zum Babyschwimmen...

Wären die Lehren des Koran und die deutsche Rechtsverfassung identisch,gäbe es hier entweder die Scharia oder der Koran wäre ein Regelkatalog...

Man kann beides nicht angleichen,nur weil man jetzt in Deutschland lebt.

Man kann verfassungswidrige Dinge unterlassen,aber dadurch wird sich nicht der Inhalt des Korans ändern.

Es ist also Blödsinn was diese Frau denkt machen zu können.

 
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