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Geschrieben von Danyshope am 10.06.2017, 17:30 Uhr

Vater Elternzeit

Nein oder genauer gesagt, es kommt darauf an wie er die EZ nimmt.

Für jeden Monat den man KOMPLETT in EZ ist, darf der AG den Jahresurlaub um 1/12tel kürzen. Nimmt man also vom 1-31ten EZ, dann wird um 1/12 gekürzt bzw kann der AG das machen. Geht der Vater aber vom 2-31ten in EZ dann nicht. Da der Vater ja am 1ten des Monats noch normal gearbeitet hat.

Wichtig ist aber, wenn der Vater EZ nimmt und EG nehmen will, muss er mindestens 2 volle LEBENSMONATE EZ melden. Nicht Kalendermonate, das machen viele falsch oder nehmen nur ein Monat und wundern sich dann das sie das Geld wieder zurückzahlen müssen. Da kann es eben bei guter Planung vorkommen das der Vater gar keine Kürzung des Jahresurlaubs hat. Das alles gilt genauso für die Mutter im übrigen falls nicht sie EZ nimmt sondern der Vater nach dem Mutterschutz der Mutter. Und im Mutterschutz bekommt Frau ja eh vollen Urlaubsanspruch.

 
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